S Broker: CFD-Konto ohne Nachschusspflicht

S Broker: Zum Schutz vor unkalkulierbaren Verlusten beim CFD-Handel hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Nachschusspflicht untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt für alle CFD-Broker ab dem 10. August 2017. Bis zu diesem Stichtag haben alle Broker Zeit ihre Angebote dementsprechend anzupassen.

 

Erstmals machte die BaFin von ihrem Recht der Produktintervention gebrauch und handelte im Sinne des deutschen Anlegerschutzes. Da beim CFD-Trading nicht nur die Einlagen, sondern das komplette Vermögen betroffen sein könnte, wird zum Sommer 2017 das dieses Risiko für Privatanleger eleminiert.

 

Beim S Broker schon Standard: Das CFD-Konto ohne Nachschusspflicht

Für Kunden des Sparkassen Brokers ändert sich allerdings nichts. Seit geraumer Zeit bietet der Broker nur noch CFD-Konten ohne Nachschusspflicht an. Somit ergeben sich keine Änderungen für den CFD Handel beim S Broker.

 

Zur vollständigen Mitteilung der BaFin: BaFin beschränkt den CFD-Handel

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Disclaimer & Risikohinweis

71,1% der Privatanleger verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter.

CFDs (Contracts for Difference) sind komplexe Finanzinstrumente und bergen aufgrund der Hebelwirkung ein hohes Risiko für Ihr eingesetztes Kapital. Stellen Sie daher sicher, daß Sie die Funktionsweise von CFDs verstehen und sich das Risiko eines Verlustes leisten können.

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