Sammelstelle für herrenlose Konten

Deutsches Institut für AltersvorsorgeFür herrenlose Konten, deren Erben sich bislang noch nicht gemeldet haben, soll es künftig ein für jedermann zugängliches Online-Verzeichnis geben.

Diesen Vorschlag unterbreitet das Bundesland Niedersachsen in einem Gesetzentwurf, den es vor wenigen Tagen in den Hochrechnungen der Steuerbehörden zufolge lagern auf sogenannten nachrichtenlosen Konten bundesweit etwa zwei Milliarden Euro. Andere Schätzungen gehen sogar von bis zu neun Milliarden Euro aus.

 

 

Durch die zunehmende Verbreitung des Online-Banking rechnen Experten damit, dass der Umfang solcher über Jahrzehnte unberührter Konten noch zunehmen wird. Bereits jetzt werden rund zwei Drittel aller mehr als 100 Millionen Girokonten online geführt. Unter diesen Umständen gibt es aber viel weniger Dokumente und Kontoauszüge in Papierform. Die Gefahr, dass Erben keine Kenntnis von vorhandenen Konten erhalten, wächst also.

Am Ende profitieren Staat und Bank

Die Banken buchen diese Vermögenswerte nach einer bestimmten Zeit auf sogenannte Sammelkonten um. Nach spätestens 30 Jahren müssen die Kreditinstitute mindestens 90 Prozent des Nominalwertes gewinnerhöhend in der Steuerbilanz auflösen. Am Ende profitiert also zu zwei Dritteln die Bank und zu einem Drittel der Staat von diesem Geld, sofern sich kein Erbe findet.

Das Bundesland Niedersachsen schlägt daher nach dem Vorbild der Schweiz und Großbritanniens ein öffentliches, zentrales und für alle zugängliches Register vor. Darin sollen alle relevanten Informationen zum Verstorbenen und die ihm zuzuordnenden Vermögensansprüche enthalten sein.

Grundlage für das Register sind Informationswege, die 2015 im Zusammenhang mit der Einführung des Verfahrens zum Abruf von Kirchensteuerabzugsmerkmalen eingerichtet wurden. So erfährt das Bundeszentralamt für Steuern automatisch, wenn ein Besitzer von Kapitalvermögen verstorben ist.

Den Banken, die regelmäßig beim Bundeszentralamt wegen der Besteuerung von Kapitalerträgen anfragen, wurden diese Sterbedaten aber bislang nicht mitgeteilt. Das soll sich nun ändern.

Öffentliches Register im Internet

So sieht die Gesetzesinitiative Niedersachsens vor, dass die Banken solche Sterbeinformationen automatisiert erfahren. Sie können dann eigene Erbenermittlungen anstellen, um die Geschäftsbeziehung zu bereinigen. Bleiben sie dabei erfolglos, sollen die Daten des Verstorbenen und des Vermögensschuldners an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden.

Die Behörde führt ein zentrales und öffentlich einsehbares Register im Internet. Darin können Erben ohne Zugangsbeschränkung nach eventuellen Vermögensansprüchen suchen.

Dieses Verfahren sei, so der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers, effektiv und zudem datenschutzrechtlich unbedenklich. „Es werden keine Informationen zur Höhe des tatsächlich noch vorhandenen Vermögens veröffentlicht, sondern nur zur verstorbenen Person selbst und zum  Schuldnerinstitut.“ Damit werde das Grundrecht auf Eigentum zu Gunsten der Erben gestärkt.

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