Steuer-Tipps für Rentner: 6 Maßnahmen, damit von der Rente mehr übrigbleibt

Credit Europe BankSeit 2005 sind gesetzliche Renten in Deutschland steuerpflichtig. Waren zu Beginn der Besteuerung nur 50 Prozent der Rentenbezüge steuerpflichtig, so müssen heutige Neurentner bereits 78 Prozent ihrer Bezüge beim Finanzamt abrechnen.

Steuertreibend wirken zudem die jährlichen Rentenanpassungen, denn diese sind stets voll steuerpflichtig. 2019 rutschen allein durch die Rentenanhebung weitere 48.000 Rentner in die Steuerpflicht hinein.

Wer als Rentner Steuern zahlen muss, der sucht nach Möglichkeiten, die Abgabenlast zu mindern. Sechs Tipps können die meisten Senioren für sich nutzen:

1. Sonderausgaben
Wie Arbeitnehmer so dürfen auch Senioren ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen. Das sind immerhin elf Prozent der Rente. Ferner sind sonstige Sonderausgaben steuerlich anerkannt, zum Beispiel Unterhaltsleistungen für Angehörige, Kirchensteuer, Spenden, Parteibeiträge oder ein gezahlter Versorgungsausgleich. Diese Ausgaben übersteigen den Pauschbetrag von 36 Euro pro Person und Jahr fast immer.

 

 

2. Außergewöhnliche Belastungen
Sämtliche Ausgaben, die zu den außergewöhnlichen Belastungen zählen, sollten für die Steuererklärung addiert und angesetzt werden. Dies können zum Beispiel Kosten für eine neue Brille oder das Hörgerät sein sowie Ausgaben für Zahnersatz oder den neuen Rollator.

Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, medizinisch verordnete Behandlungen, Honorare für Heilpraktiker oder Zuzahlungen zur Physiotherapie werden anerkannt. Das gleiche gilt für den Einbau eines Treppenlifts im Zuge des altersgerechten Umbaus des Eigenheims.

Bei einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro und außergewöhnlichen Belastungen in Höhe von 5.000 Euro können Alleinstehende immerhin fast 4.000 Euro steuerlich geltend machen.

3. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Auftrag gegeben, so können von den Kosten 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur Ausgaben für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wohnen Sie in einem Pflegeheim, sind alle Dienstleistungen, zum Beispiel Haare schneiden oder die Fußpflege, absetzbar.

Die 20-Prozent-Regel greift auch für anfallende Handwerkerrechnungen, die Mieter oder Eigentümer aus eigener Tasche bezahlen. Anerkannt sind beispielsweise Reparaturen an Heizung, Toiletten oder Elektrik, ebenso Maler- oder Gartenarbeiten.

 

 

4. Werbungskosten
Diese Ausgaben betreffen nicht nur Arbeitnehmer. Zwar steht jedem steuerpflichtigen Rentner eine Pauschale von 102 Euro zu, aber dieser Betrag wird oft überschritten.

Als absetzbare Ausgaben erkennt der Fiskus zum Beispiel Steuerberatungskosten an, Ausgaben für den Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Verbandsbeiträge und Rechtsberatungskosten, wenn es Streit um die Rente gibt. Bei Nebenjobs, die keine Minijobs sind, können Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten abgesetzt werden.

5. Günstigerprüfung für Kapitalerträge
Bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent und nicht unerheblichen Kapitalerträgen lohnt sich das Ankreuzen der Günstigerprüfung in der Anlage KAP der Steuererklärung. Dann erstattet das Finanzamt die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der gezahlten Abgeltungssteuer zurück.

6. Behindertenpauschbetrag
Haben dauerhaft gesundheitlich eingeschränkte Personen einen ärztlich bescheinigten Behinderungsgrad zwischen 25 und 100, so können diese Personen je nach Behinderungsgrad Pauschbeträge zwischen 310 und 1.420 Euro pro Jahr geltend machen. Erhöhte Sätze gehen sogar bis 3.700 Euro im Jahr. Zusätzlich sind Fahrtkosten-Pauschalen möglich, die mehrere Tausend Euro jährlich betragen können.

 

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