Vermögensnachfolge regeln: verschenkt statt vererbt

Deutsches Institut für AltersvorsorgeEs gibt viele gute Gründe, nicht bis nach dem Tod zu warten, um das eigene Erbe zu verteilen.

Eine langfristige Planung mit guter Beratung zu Lebzeiten kann Steuern sparen helfen, ohne die finanzielle Sicherheit im Alter zu gefährden.

118 Milliarden Euro Vermögen wurden im Jahr 2021 in Deutschland laut den Finanzämtern vererbt oder verschenkt. Besonders das Geben mit „warmen Händen“ nimmt zu.

Mit 54,6 Milliarden Euro wurden rund 60 Prozent mehr zu Lebzeiten weitergereicht als im Vorjahr.

Das große Schenken macht nicht nur Sinn, um noch selbst in den Genuss der Dankbarkeit der auserkorenen Vermögensnachfolger zu kommen.

„Zum einen kennt keiner von uns Zeit und Ort des Todes“, sagt Andreas Glogger, Geschäftsführer und Inhaber der GLOGGER & PARTNER Vermögensverwaltung GmbH aus Krumbach.

Aber bei einer frühzeitigen Schenkung „können sich Vermögensgestaltungen zur Vermögensnachfolge länger entfalten und man spart so erheblich Steuern.“

In der engsten Verwandtschaft gibt es in Deutschland relativ hohe Freibetragsgrenzen für das steuerfreie Vererben. Für selbstgenutztes Wohneigentum, Unternehmensanteile oder etwa Hausrat kommen gesonderte Regelungen hinzu.

Grundsätzlich kann jeder Elternteil innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro pro Kind steuerfrei weitergeben.

Die Höhe des Freibetrags ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad.

So können Ehepartner 500.000 Euro ohne Beteiligung des Fiskus erhalten, ein nicht verwandter Freund lediglich 20.000 Euro.

 

 

Leitplanken für junge Begünstigte

Das Besondere: Die meisten dieser Freibeträge gelten nicht nur für Erbschaften im Todesfall, sondern auch für Schenkungen zu Lebzeiten und erneuern sich alle zehn Jahre.

Das heißt, ein Vater, der mit 50 Jahren mit dem Vermögensübergang startet, kann nach der heutigen Reglung bis zu 1,6 Millionen Euro an seinen Sohn übertragen. Vorausgesetzt er erreicht ein Alter von mehr als 80 Jahren und nutzt immer den vollen Betrag pro Zehnjahreszeitraum.

Allerdings kann das auch Probleme mit sich bringen. „Junge Begünstigte sind oft überfordert, wenn sie plötzlich über ein großes Vermögen verfügen“, weiß Vermögensverwalter Andreas Glogger.

„Mit einem individuellen und passenden Vermögensschutzkonzept lassen sich jedoch Leitplanken und Richtlinien definieren und festlegen, die genau diese Last jungen Begünstigten abnehmen und ihnen helfen, diese künftige Aufgabe der Vermögensbewirtschaftung zu meistern.“

 

Erbengemeinschaften lassen sich vermeiden

„Je eher die Vermögensnachfolge geregelt wird, desto besser lassen sich Freibeträge nutzen und eine steuerliche Belastung der Erben vermeiden“, sagt auch Samir Zakaria vom Vermögensverwalter Hansen & Heinrich AG mit Niederlassungen in Berlin, Frankfurt, Düsseldorf und im Allgäu.

Außerdem kann eine vorausschauende Planung helfen, Erbengemeinschaften zu vermeiden, die zur Handlungsfähigkeit in der Regel Einstimmigkeit benötigen.

Gerade bei schlecht aufteilbaren Vermögenswerten wie Immobilien führt das sonst häufig zu Konflikten.

Das geht natürlich durch ein entsprechendes Testament, aber noch besser durch gezieltes Verschenken.

So kann schon zu Lebzeiten sichergestellt werden, dass nicht am Ende doch eine Erbengemeinschaft entsteht, die sich nicht einigen kann und letztendlich die Vermögenswerte zu Geld machen muss.

 

 

Nießbrauch für Wertpapiervermögen

Dabei heißt geschenkt nicht unbedingt, dass die Früchte des Vermögens für immer aufgegeben werden. Gerade bei Wohneigentum ist es oft üblich, zum Beispiel das selbstgenutzte Haus schon an die Kinder zu überschreiben, aber sich ein lebenslanges Wohnrecht und die Nutzung möglicher Mieterträge vorzubehalten.

So ein Nießbrauch ermöglicht es, Freibeträge auszunutzen und zusätzlich die Ruhestandsplanung des Schenkenden abzusichern.

Was viele nicht wissen, solche Konstruktionen gibt es auch für Sparvermögen oder Wertpapierdepots.

„Es bestehen eine ganze Reihe von Möglichkeiten, wie eine Vermögensnachfolge steuergünstig gestaltet werden kann“, erklärt Finanzfachmann Samir Zakaria.

„Aber die finanzielle Sicherheit des Schenkenden und die familiäre Harmonie sind mindestens genauso wichtig.“

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