Was tun mit einer ungewöhnlichen Erbschaft?

Deutsches Institut für Altersvorsorge: Manche Erbschaft fällt anders aus als erwartet und sorgt eventuell für Stirnrunzeln.

So dürfte es William Shakespeares Frau gegangen sein, als ihr der Dichter in seinem Testament nur „das zweitbeste Bett“ vermachte.

Aber auch manch heutige Erbschaft könnte sich zur Herausforderung entwickeln.

„Den Wert einer liebevoll zusammengetragenen Kunstsammlung oder eines gut gefüllten Weinkellers selbst zu bestimmen, kann sehr aufwendig sein“, erzählt Christian Sammet, Geschäftsführer beim Schwäbisch Haller Vermögensverwalter Wealthgate GmbH Family Office.

Er empfiehlt, sich hier an Sachverständige zu wenden und die finden sich nicht unbedingt im Fachgeschäft um die Ecke.

„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass zum Beispiel die Angebote für Münzsammlungen von lokalen Händlern oft bis zu 50 Prozent unter dem wirklich erzielbaren Wert lagen.“

Er rät Erben von nicht so einfach einzuschätzenden Sammlungen auf jeden Fall dazu, mehr als eine Meinung einzuholen und nicht enttäuscht zu sein, wenn sich ein vom Erblasser gut gehüteter Schatz als Schrott herausstellt.

 

Briefmarkenalben und Münzsammlungen

Grundsätzlich sollten Betroffene geerbte Sammlungen zunächst möglichst im Originalzustand lassen. Die Art der Aufbewahrung und Zusammenstellung kann einen Einfluss auf den möglichen Verkaufswert haben.

Aber auch wenn es Ausnahmen wie die Blaue Mauritius gibt, wird nicht jede Briefmarke im Millionenbereich gehandelt. Die allermeisten Sammlungen von Wertzeichen & Co. dürften nicht viel einbringen oder sogar unverkäuflich sein.

Deswegen macht es Sinn, noch zu Lebzeiten mit dem Sammler zu sprechen, welche Stücke er für die wertvollsten hält. Am besten ist es, Bilder dieser Highlights an ein paar Experten zu schicken.

Wenn diese da schon abwinken, haben Erben sehr wahrscheinlich auch mit dem restlichen Sammelsurium keinen Lottogewinn zu erwarten.

Bei Münzsammlungen sollte zudem der Materialwert gerade bei Edelmetallen wie Gold und Silber nicht unterschätzt werden.

Der Goldankäufer im Bahnhofsviertel oder das Fachgeschäft am Ort sind aber wahrscheinlich eher nicht die beste Anlaufstation für einen Verkauf.

 

Schmuck und Edelmetalle

Wer schon einmal versucht hat, beim lokalen Juwelier ein wertvolles Stück aus einer Erbschaft zu verkaufen, kann sicher eines bestätigen. Die angebotenen Preise liegen meist weit unter den Erwartungen.

Natürlich muss auch ein Juwelier von etwas leben. Obendrein hat er keine Verkaufsgarantie, gerade für Stücke, die nicht mehr so in Mode sind.

Aber spätestens, wenn das Angebot deutlich unter dem Wert für die enthaltenen Edelmetalle liegt, gibt es bessere Optionen.

Scheideanstalten, die Gold, Platin, Silber und Co. aus Schmuckstücken recyclen, bieten bessere Preise sehr nahe am tagesaktuellen Weltmarktkurs.

Sie haben zudem oft auch ganz andere Analysemöglichkeiten, wenn zum Beispiel kein Stempel für den Goldgehalt zu finden ist oder Legierungen verwendet wurden.

Ist es eher die kunstfertige Machart, die ein Schmuckstück besonders erscheinen lässt, könnte auch ein renommiertes Auktionshaus, das viele Interessenten anzieht, trotz Provision eine gute Option für einen vorteilhaften Verkauf sein.

 

Oldtimer brauchen Zuwendung

Für manche ist es das Größte, am Wochenende unter einem alten Auto zu liegen und den liebevoll restaurierten Oldtimer auf Ausfahrten zu präsentieren.

Tatsächlich gibt es hier einen interessanten Markt. Entsprechend seltene und top gepflegte Mobile können sehr ordentliche Wertsteigerungen haben.

Wer einen Sinn für die Technik und Faszination von Autoklassikern hat, kann hier Hobby und Investment durchaus verbinden.

„Oldtimer müssen aber regelmäßig gewartet und bewegt werden. Den finanziellen und zeitlichen Aufwand sollten Erben nicht unterschätzen“, sagt Michael Blanz, Vorstand beim Vermögensverwalter ALPS Family Office AG aus Dietmannsried im Allgäu.

„Wer daran keinen Spaß hat, sollte nicht ewig mit einem Verkauf einer solchen Erbschaft warten.“

 

Weinkeller oder Whiskysammlung

Im Keller und an der Wand kann Erben alles erwarten, denn tatsächlich gibt es Weine, Whiskyflaschen und Artobjekte, die als Sachwertinvestment bestens funktionieren.

„Mit eigener Expertise kann solch ein alternatives Investment eine interessante Beimischung eines Vermögensaufbaus sein“, meint ALPS-Vermögensexperte Michael Blanz.

Zum Beispiel wenn der Erblasser jedes Jahr sehnsüchtig auf die Subskription im Bordeaux spekulierte und die vorbestellten Weine nach der Lieferung im professionell klimatisierten Weinkeller einlagerte oder seltene Flaschen legendärer schottischer Destillen nicht zum Trinken im Regal, sondern eher im Tresor aufbewahrte.

 

Privatsammlungen mit verborgenen Perlen

Auch bei Kunstwerken hat so mancher Privatsammler dank gutem Geschmack vor Jahrzehnten auf die richtigen Talente gesetzt und heute sind die Objekte ein Vielfaches wert.

Wer solche Schätze vermutet, sollte unbedingt einen fachkundigen Gutachter zu Rate ziehen. Aber der häufigste Fall im Keller sind leider doch völlig überlagerte Weine geringerer Qualität, die sich im allerbesten Fall eventuell noch trinken lassen.

Genauso finden sich in der Standardhausbar meist eher die üblichen Verdächtigen wie Dimpel, Johnny Walker und Co., die zumindest auf das Vermögen keine berauschende Wirkung haben dürften.

Auch der röhrende Hirsch im Wohnzimmer ist in der Regel eher etwas für den Flohmarkt als fürs Museum.

 

Geheimes Schließfach oder vergrabener Schatz

Manche Erbschaft bringt auch die ein oder andere Überraschung zu Tage. Da tauchen plötzlich versteckte Goldmünzen auf oder der Schlüssel zu einem bisher unbekannten Bankschließfach in der Schweiz.

„Hier ist es ratsam, solche Schätze und geheimen Verstecke nur in Begleitung eines unabhängigen Zeugen zu öffnen“, rät Wealthgate-Fachmann Christian Sammet.

Anderenfalls ist es später schwer nachzuweisen, was genau hier versteckt wurde und wer dafür die Verantwortung trägt.

Um keine Probleme zu bekommen, sollte am besten ein Steuerberater zu Meldepflichten und Co. befragt werden.

Nicht nur andere Erbberechtigte, sondern auch das Finanzamt haben nicht selten größtes Interesse an solchen Geheimnissen.

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