Wie geht es weiter nach dem Steuerurteil des BFH?

Deutsches Institut für AltersvorsorgeSeit dem Sommer liegen die beiden lange erwarteten Urteile des Bundesfinanzhofes (BFH) zur Rentenbesteuerung vor. Für Rentner steht daher die Frage: Was ist zu tun und wie geht es weiter?

Nun hat es der Fiskus höchstrichterlich: Rentner zahlen nach der gegenwärtigen Rechtslage doppelt Steuern. Dies betrifft wahrscheinlich vor allem Steuerzahler, die demnächst in Rente gehen. So die Einschätzung des BFH.

Eine schnelle Änderung der Steuergesetze wird es nicht geben, zumindest nicht mehr in der laufenden Legislaturperiode. Die Reform der Rentenbesteuerung soll nach den Ankündigungen des Bundesfinanzministeriums zusammen mit einer Neuordnung der Einkommenssteuer nach der Bundestagswahl in Angriff genommen werden.

Als eine Maßnahme wurde schon mal angekündigt, dass die komplette Freistellung der Rentenbeiträge von der Steuer um zwei Jahre vorgezogen werden könnte. Das wäre nach dem geltenden Recht erst 2025 eingetreten. Nun sollen Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab 2023 völlig steuerfrei sein.

 

Besonders betroffen: Selbstständige, Männer, Singles

Aber das allein wird wohl nicht reichen, um eine Doppelbesteuerung auf jeden Fall zu verhindern. Schließlich haben auch in Zukunft viele Neurentner noch eine stattliche Anzahl von Beitragsjahren in ihrer Erwerbsbiografie, in denen ein Teil oder gar der gesamte Versicherungsbeitrag der Steuer unterlag.

Vor allem betroffen von einer Doppelbesteuerung sind Selbstständige, Männer und Singles. In besonderem Maße gilt das, wenn alle drei Eigenschaften zusammenkommen.

 

Kläger gehen leer aus, künftige Rentner nicht

Nach den Berechnungsvorgaben, die der BFH zur Ermittlung einer Doppelbesteuerung festgelegt hat, greift die unzulässige Steuerbelastung vor allem bei künftigen Rentnern. Daher gingen auch die beiden Kläger leer aus. Sie haben, so der BFH, noch einen ausreichend großen Rentenfreibetrag. Doch dieser wird immer kleiner.

In Zukunft wächst also die Zahl der Rentner, die nach dem geltenden Recht doppelt Steuern entrichten.

 

 

Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen

Auch wenn die heutigen Rentner wahrscheinlich seltener betroffen sind, ist eine Überprüfung ratsam. Gegen aktuelle Steuerbescheide sollte daher erst einmal Einspruch eingelegt werden.

Das hält den Bescheid offen und schafft zudem Zeit, bis eine politische Lösung in Gestalt einer Gesetzesänderung in Sicht ist. Rund 140.000 Rentner haben das bereits getan.

Für einen Einspruch bleibt ein Monat Zeit nach Erlass des Steuerbescheides. Noch besser wäre es natürlich, die Finanzverwaltung würde die Steuerbescheide von Rentnern automatisch unter Vorbehalt stellen, bis die Besteuerung neu geregelt ist.

Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hatte bereits vor den beiden Urteilen des Bundesfinanzhofes einen solchen Schritt gefordert.

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