Wie Sie mit Schenkungen Erbschaftsteuer sparen

netbank: Jahr für Jahr nimmt der Fiskus hohe Beträge aus Erbschaften und Schenkungen ein: Zuletzt flossen 6,8 Milliarden Euro pro Jahr an Erbschaftsteuer in die staatlichen Kassen. Allerdings ist nicht jede Erbschaft steuerpflichtig, da vor allem die direkten Erben wie Kinder und Ehepartner von hohen Freibeträgen profitieren. Darüber hinaus können Sie mit gut geplanten Schenkungen zu Lebzeiten zusätzlich Erbschaftsteuer sparen.

Freibeträge und Steuersätze bei der Erbschaftsteuer
Wie hoch die Erbschaftsteuer ausfällt, hängt sowohl von der Höhe des Vermögens als auch vom Verwandschaftsgrad ab. Dabei kommen unterschiedliche Freibeträge und Steuersätze zur Anwendung.

[the_ad_placement id=”flexi-1-mobile-desktop”]Erbschaften an den Ehe- oder Lebenspartnern sind bis zu einem Wert von 500.000 Euro steuerfrei, bei Kindern und Stiefkindern beträgt der Freibetrag 400.000 Euro. Enkel profitieren immerhin noch von 200.000 Euro als Freibetrag, während sich Geschwister sowie entfernt oder nicht verwandte Personen mit 20.000 Euro begnügen müssen.

Die Steuersätze sind sowohl nach Verwandschaftsgrad als auch nach dem Vermögenswert gestaffelt. Je nach Höhe des nach Abzug des Freibetrags verbleibenden Vermögens zahlen Ehe- und Lebenspartner sowie Kinder und Enkel zwischen 7 und 30 Prozent Erbschaftsteuer. Teurer wird es für alle anderen, die mit 15 bis 50 Prozent Steuersatz rechnen müssen.

Eine Sonderregelungen gilt für Eltern: Werden sie im Rahmen eines Erbfalls begünstigt, erhalten sie einen Freibetrag von 100.000 Euro und profitieren vom günstigen Steuersatz, den auch Ehepartner und Kinder erhalten. Sind sie hingegen Begünstigte einer Schenkung zu Lebzeiten, haben sie dieselben Freibeträge und Steuersätze wie Geschwister.

Wie sich Schenkungen auf die Erbschaftsteuer auswirken
Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen denselben steuerlichen Regelungen wie Erbschaften – es werden also die gleichen Freibeträge und Steuersätze angewandt. Dabei gilt jedoch: Ist ein Freibetrag ganz oder teilweise ausgeschöpft worden, wird er nach zehn Jahren wieder auf die ursprüngliche Höhe gesetzt.

Schenkungen lassen sich nicht rückgängig machen
Bei Schenkungen gelten in Bezug auf die Erbschaftsteuer strenge Regeln: Nur wenn der Vermögenswert unwiderruflich weitergegeben wird, wird dies als echte Schenkung anerkannt.

So wird die Übertragung eines Bankguthabens erst dann zur Schenkung, wenn der Abgebende darüber keine Verfügungsmöglichkeit mehr hat. Dennoch können Eltern etwa bei der Schenkung an jüngere Kinder festlegen, dass diese erst zu einem bestimmten Zeitpunkt über das Geld verfügen können. Machbar ist dies beispielsweise durch einen Sperrvermerk auf dem Konto oder den Erwerb von Sparbriefen mit einer festen Laufzeit. Ist die Sperrfrist jedoch abgelaufen, darf der Beschenkte selbst über die Verwendung des Geldes entscheiden.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei den vorgenannten Ausführungen nur um allgemeine Informationen handelt. Der Beitrag wurde nicht mit der Absicht erstellt Ihnen einen rechtlichen oder steuerlichen Rat zu geben. Wir haften nicht für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vorgenannten Informationen.

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