Änderungen 2019: Neue Gesetze und Regeln im Überblick

Credit Europe Bank: Das neue Jahr bringt viele Erleichterungen für Familien, Verbraucher, Rentner und Arbeitnehmer. Eine gute Nachricht für Geringverdiener ist die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes.

Dieser steigt zum 1. Januar 2019 um 42 Cent und im Jahr darauf noch einmal um 16 Cent pro Stunde. Arbeitnehmer haben somit ab dem kommenden Jahr Anspruch auf einen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro pro Arbeitsstunde. In einigen Branchen liegt der Mindestlohn darüber.

Geringverdiener werden ab Juli 2019 auch bei den Beitragszahlungen entlastet. Sie müssen erst ab einer Einkommensgrenze von 1.300 Euro statt bislang 850 Euro den vollen Satz Sozialbeiträge zahlen, ohne dadurch Renteneinbußen zu befürchten.

 

 

Arbeitslosenversicherung
Arbeitnehmer werden ab kommendem Jahr auf verschiedenen Wegen entlastet. Einer ist die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung. Dieser geht von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent des Bruttolohns zurück. Dadurch werden die Beitragszahler 2019 um insgesamt sechs Milliarden Euro befreit.

Davon wird allerdings nur ein Minus um 0,4 Prozentpunkte im Gesetz festgeschrieben. Die Streichung der verbleibenden 0,1 Prozentpunkte ist bis 2022 befristet. Dann wird anhand der Kassenlage neu entschieden.

Gesetzliche Krankenversicherung
Eine weitere Entlastung winkt beim Krankenkassenbeitrag. Zwar bleibt es beim einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent plus jeweils unterschiedlichen Zusatzbeiträgen. Neu ist jedoch, dass der Zusatzbeitrag nicht mehr allein von den Versicherten gezahlt wird, sondern ab 2019 wieder paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,0 Prozent werden Arbeitnehmer somit um 0,5 Prozentpunkte entlastet.

 

 

Pflegeversicherung
Die Entlastung bei der Krankenkasse wird allerdings durch den Anstieg des Pflegebeitrags zunichte gemacht. Der Beitrag steigt ab Januar um 0,5 Prozentpunkte auf dann 3,05 Prozent, zuzüglich der bereits bestehenden 0,25 Prozentpunkte Aufschlag für kinderlose Beschäftigte.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begründet den Anstieg mit einer steigenden Zahl von Leistungsempfängern sowie mit Verbesserungen von Pflegeleistungen beziehungsweise Leistungsansprüchen.

Steuerentlastung
Entlastung für alle Steuerzahler bringt die Anhebung des Grundfreibetrags. Dieser steigt in zwei Schritten: Ab 2019 von 9.000 Euro auf 9.168 Euro und ab 2020 auf 9.408 Euro. Einkommen darunter bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Unterhaltshöchstbetrag, bis zu dem man Unterhaltspflichten steuerlich geltend machen kann.

Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, werden die Steuersätze der Inflation angepasst und die Steuertarife nach hinten verschoben. Bei einer zugrunde gelegten Inflation von 2,0 Prozent etwa würde der Spitzensteuersatz von 42 Prozent nicht wie aktuell ab einem Jahreseinkommen von 54.950 Euro greifen, sondern erst ab 56.050 Euro.

Steuerentlastungen gibt es auch für Pendler. So ist das Jobticket vom Arbeitgeber ab 2019 steuerfrei – ebenso unter bestimmten Umständen ein Dienstfahrrad.

 

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Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld steigt zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Monat. Für das erste und zweite Kind gibt es dann 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes folgende Kind 235 Euro. Parallel zum Kindergeld wächst der Kinderfreibetrag. Ab Januar 2019 steigt der Freibetrag von 7.428 auf 7.620 Euro und ab Januar 2020 auf 7.812 Euro pro Kind.

Mehr Geld für Rentner
Viele Mütter erhalten mehr Rente. Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es zusätzlich ein drittes Jahr Erziehungszeit, welches mit einem halben Rentenpunkt vergütet wird. Dadurch steigt die monatliche Rente pro Kind in den alten Bundesländern um 16,02 Euro und in den neuen um 15,35 Euro. Wer eine Erwerbsminderungsrente beantragt, wird künftig genauso behandelt, als hätte er bis zum regulären Renteneintrittsalter gearbeitet.

 

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