BaFin rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen

BaFin: Stand 01.05.2020: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erneuert ihren Anlegerhinweis vom 24.03.2020, vor Transaktionen möglichst zu prüfen, ob die in Aktienbewerbungen enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit der aktuellen Corona (Covid 19)-Pandemie zutreffend sind.

Derzeit besteht die Möglichkeit, dass Aktien von Unternehmen beworben werden, die vorgeben über Mittel zu verfügen um den Corona (Covid 19)-Virus zu stoppen bzw. Medikamente oder Impfstoffe gegen das Corona (Covid 19)-Virus zu besitzen und vermarkten zu können. Möglicherweise halten Personen, die solche Aktienbewerbungen veröffentlichen, selbst bereits Positionen in den beworbenen Finanzinstrumenten. Steigen die Kurse infolge der Bewerbungen dann tatsächlich, könnten die hinter der Veröffentlichung stehenden Personen davon profitieren.

Auch wenn die Interessenkonflikte in Disclaimern offengelegt werden müssen, sollten Anleger die Motive für die Veröffentlichung von solchen Berichten in jedem Fall hinterfragen. Soweit verfügbar sollten sie sich zudem nicht nur auf diese eine Informationsquelle verlassen, sondern sich möglichst umfassend über die betroffenen Finanzinstrumente und deren Emittenten informieren.

Falls Anleger Aktienbewerbungen erhalten, bei denen der Verdacht besteht, dass die darin enthaltenen Angaben übertrieben oder irreführend sein könnten, bittet die BaFin Anleger hierzu einen Hinweis hierzu. Gleiches gilt für Anleger die von solchen Aktienbewerbungen Kenntnis erlangen.

 

 

Stand 23.04.2020

Sixth Wave Innovations Inc. (ISIN: CA83011Y1088): BaFin rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Sixth Wave Innovations Inc. (ISIN: CA83011Y1088) intensiv durch Börsenbriefe beziehungsweise E-Mails zum Kauf empfohlen.

Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.

Häufig dienen solche Börsenbriefe oder E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Berlin, Frankfurt, München, Stuttgart und auf Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

 

Stand: 14.04.2020

Datametrex AI Limited (ISIN: CA23809L1085): BaFin rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Datametrex AI Limited (ISIN: CA23809L1085) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen.

Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.

Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Berlin und Frankfurt und auf Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

 

QuestCap Inc. (ISIN: CA74839Y1079): BaFin rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der QuestCap Inc. (ISIN: CA74839Y1079) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen.

Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.

Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Frankfurt, München, Stuttgart und auf Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

 

 

The Yield Growth Corp. (ISIN: CA98584W2067): BaFin rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der The Yield Growth Corp. (ISIN: CA98584W2067) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen.

Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.

Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart und auf Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

 

Revive Therapeutics Inc. (ISIN: CA7615161030): BaFin rät zur Vorsicht bei Kaufempfehlungen für Aktien

Nach Informationen der BaFin werden derzeit die Aktien der Revive Therapeutics Inc. (ISIN: CA7615161030) intensiv durch Börsenbriefe bzw. E-Mails zum Kauf empfohlen.

Die BaFin rät allen Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Anlegern die Aktien sehr offensiv zum Kauf empfohlen werden, die in Aussicht gestellten Gewinne extrem hoch sind und/oder Anleger unter Zeitdruck gesetzt werden.

Häufig dienen solche Börsenbriefe bzw. E-Mails lediglich dazu, Anleger zum Kauf von bestimmten Aktien zu verleiten, damit die Absender von steigenden Kursen dieser Aktien profitieren.

Die Aktien der Gesellschaft sind in Deutschland an den Börsen Frankfurt, Stuttgart und auf Tradegate in den Freiverkehr einbezogen.

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