Deutsche Cannabis AG: BaFin setzt Geldbuße fest

BaFin: Die BaFin hat am 3. März 2020 eine Geldbuße in Höhe von 22.000 Euro gegen die Deutsche Cannabis AG festgesetzt.

Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 114 Absatz 1 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die Deutsche Cannabis AG hatte keine Bekanntmachung darüber veröffentlicht, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse die in § 114 Absatz 2 WpHG genannten Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2017 zusätzlich zu ihrer Verfügbarkeit im Unternehmensregister öffentlich zugänglich waren.

Das Unternehmen hat am 10. März 2020 gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt.

 

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