Swiss Convene GmbH: BaFin ordnet Einstellung von Zahlungsdiensten an

BaFin: Die BaFin hat mit Bescheid vom 28.November 2018 gegenüber der Swiss Convene GmbH, Frankfurt am Main, die sofortige Einstellung des von dieser unerlaubt betriebenen Finanztransfergeschäftes angeordnet.

Die Swiss Convene GmbH nimmt auf ihren Geschäftskonten Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter. Die Gesellschaften sind überwiegend im Ausland ansässig.

Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform www.cfdpremium.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

 

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