Weitere unrechtmäßige Angebote vorbörslicher Aktien der Daimler Truck Holding AG

BaFinDie BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass weder die Euro-GIC Business & Office Center Management GmbH, angeblicher Sitz Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, noch die Euro-Gic Asset Management Inc., angeblicher Sitz Boulevard Roi Albert II 35, 1030 Schaerbeck, Belgien, oder die Kidman Partners Ltd., angeblicher Sitz 10 Upper Bank St, London, Großbritannien, eine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen. Die Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Unternehmen, die Verbrauchern Aktien anderer Unternehmen zum Kauf anbieten, benötigen hierfür eine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch für vorbörsliche Aktien.

Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen über eine solche Erlaubnis verfügt, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Auch liegt der für ein solches öffentliches Angebot erforderliche Wertpapierprospekt nicht vor. Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Sowohl die Daimler AG als auch die BaFin weisen schon seit Ende August 2021 darauf hin, dass vorbörsliche Kaufangebote für Aktien der Daimler Truck Holding AG (DTHAG) unrechtmäßig sind und weder von der Daimler AG noch von Daimler Tochtergesellschaften stammen.

Vor einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren gewarnt.

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