World of Trading 2013: Weltrekordversuch abgesagt wegen Veröffentlichung der BaFin

Information der BaFin:

Die Beteiligung an Massenorders, zu denen etwa in sozialen Netzwerken aufgefordert wird, kann für Anleger strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Geschäfte, die bei solchen Kampagnen getätigt werden, können gegen das Verbot der Markmanipulation verstoßen. Sie erwecken möglicherweise den unzutreffenden Eindruck, dass es sich um wirtschaftlich begründete Umsätze handelt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn dabei Aktien im Gegenwert von wenigen Euro erworben werden und die anfallenden Transaktionskosten deren Wert übersteigen.

Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, Anhaltspunkte für mögliche Marktmanipulationen bei der zuständigen Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

HINWEIS:
Aufgrund dieser BaFin Veröffentlichung hat sich BOERSE EXTREM entschieden, den Weltrekordversuch des größten Massen-Trades auf der World of Trading abzusagen.

World of Trading:
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World of Trading vom 14. bis 16. November 2013.

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    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.

    Sie ist eine selbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts und unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht d...

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