Wachstum ankurbeln durch neutrales Wissen?


Continentale bAV-Konferenzen 2015: Mit neutralem Fachwissen den Wachstumsmotor ankurbeln



Vollbesetzte Konferenzräume, angeregte Diskussionen: Mit den diesjährigen
Continentale
bAV-Konferenzen ist es dem Versicherer erneut gelungen, freien Vermittlern wichtige Anregungen für ihren Arbeitsalltag rund um die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu geben – ganz abseits von reinem Produktwissen. Mehr als 100 Vermittler besuchten bereits die Konferenzen in Dortmund, Potsdam und Hannover. Für die noch ausstehende Veranstaltung in Schloss Hohenkammer bei München am 1. Juli sind noch wenige Plätze frei.


Persönliche Erfahrungen als Türöffner nutzen


„Sie sind selbst Unternehmer“, betonte Thomas Vietze, Leiter bAV im Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit, in seinem Vortrag. „Sprechen Sie mit Ihren gewerblichen Kunden über Ihre persönlichen Erfahrungen – das ist authentisch und es öffnet Ihnen Türen.“ Der 45-Jährige umriss verschiedene Themen, mit denen sich Vermittler bei Geschäftsführern in der bAV-Beratung von Wettbewerbern abheben können: von Mitarbeiterbindung über Ehegatten-Arbeitsverträge und Sozialversicherungs-Clearing bis hin zum

Gleichbehandlungsgrundsatz

bei Minijobbern. Vietze: „Zu jedem dieser Aspekte bieten wir auf Wunsch vertiefende Workshops an.“


Zwölf goldene Regeln


Wie Vermittler ihre Kunden kompetent über den Türöffner „Umsetzung von Versorgungswerken“ informieren, machte Sascha Holstein anhand von zwölf goldenen Regeln deutlich. „Auch in kleinen und mittleren Unternehmen ist ein Versorgungswerk sehr sinnvoll“, so der Leiter bAV-Vertriebsunterstützung bei der Continentale. „Das erleichtert dem Unternehmer das Leben und Ihnen Ihre Arbeit.“ Bei der Beratung und der Umsetzung solcher

Versorgungswerke

unterstützen die Continentale-Fachleute sowie Partneranwälte die Vermittler.


Der Makler als Vorsorgeberater


Der Continentale-Partnerrechtsanwalt Torsten Fölsner stellte einen weiteren Beratungseinstieg vor: Vorsorgevollmachten in Unternehmen. „Nutzen Sie die Chance, mit Ihren Gewerbekunden über dieses Thema zu sprechen. Sind keine Notfallregelungen getroffen, wenn zum Beispiel der Firmeninhaber oder Geschäftsführer nach einem

Unfall im Koma

liegt, wird die Firma handlungsunfähig. Im schlimmsten Fall kann das sogar zur Insolvenz führen“, so der Experte für Versicherungsrecht. „Es reicht, wenn Sie Ihre Kunden auf dieses Problem hinweisen, die weitere Beratung übernehmen wir gern für Sie“.


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