Geld zu Weihnachten: Regeln und Grenzen für Geschenke
Zu Weihnachten zeigen sich viele großzügig: Im Schnitt geben die Deutschen rund 259 Euro für Geschenke aus, darunter auch oft Bargeld. Doch wie sieht es rechtlich aus, wenn Sie Geld verschenken möchten? Ab wann wird es steuerpflichtig?
Darf ich einfach so Geld verschenken?
Aber: Gesetzlich gilt: Jede Schenkung muss dem Finanzamt angezeigt werden.
Lediglich bei üblichen Gelegenheitsgeschenken entfällt diese. Wobei nicht gesetzlich nicht konkret definiert ist, was darunterfällt. In der Praxis orientieren sich viele Finanzämter aber an einem Richtwert von etwa 20.000 Euro. Liegt Ihr Geschenk darüber, sollten Sie es sicherheitshalber melden. Bei Unsicherheit lohnt sich eine kurze Rückfrage beim zuständigen Finanzamt, die dies unterschiedlich gehandhabt wird.
Welche Freibeträge gelten beim Geld verschenken?
Der Grund für die Meldung größerer Geldgeschenke: Das Finanzamt prüft, ob Schenkungssteuer fällig wird. Wie hoch die Freibeträge sind, hängt davon ab, wie eng die Beschenkten mit Ihnen verwandt sind. Je enger der Verwandtschaftsgrad, desto höher der Freibetrag. Diese Freibeträge gelten aktuell:
- Eltern können ihren Kindern und Stiefkindern jeweils bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken.
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner dürfen sich sogar bis zu 500.000 Euro steuerfrei zuwenden.
- Großeltern können ihren Enkelkindern immerhin 200.000 Euro steuerfrei geben.
- Unter Geschwistern, geschiedenen Ehepartnern oder Bekannten liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Wichtig zu wissen: Die Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden. Schenkungen zwischen denselben Personen werden innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren zusammengerechnet.
Wer also langfristig plant und größere Beträge in mehreren Schritten schenkt, kann Steuern sparen, nicht nur an Weihnachten.
Geld an Kinder verschenken – das ist zu beachten
Bei minderjährigen Beschenkten gilt: Das Geld gehört rechtlich dem Kind. Bis zur Volljährigkeit verwalten die Eltern das Vermögen treuhänderisch. Sie dürfen es nicht für sich selbst nutzen, sondern nur, wenn es dem Kind zugutekommt – etwa für einen Sprachaufenthalt, den Führerschein oder größere Anschaffungen fürs Kind.
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