Bei der Abgeltungssteuer auf die Bremse treten

Deutsches Institut für AltersvorsorgeMit Investmentpolicen kann Vermögen für die nächste Generation deutlich schneller aufgebaut werden. So lässt sich der Abzug durch die Abgeltungssteuer vermeiden und der langfristige Spareffekt kann auch bei Aktien, Fonds und ETFs voll genutzt werden.

Als „8. Weltwunder“ soll Albert Einstein den Zinseszinseffekt einmal bezeichnet haben. Tatsächlich ist er gerade in der langfristigen Anlage von Vermögen so etwas wie der Stein der Weisen.

Um das Anfangskapital zu verdoppeln, braucht es dank des Zinseszinseffekts bei fünf Prozent Rendite per annum weniger als 15 Jahre. Dazu müssen Anleger nur sämtliche Erträge wie Dividenden oder Kursgewinne vollständig reinvestieren.

Allerdings gilt das meist nur auf dem Papier. In der Realität bremst die Abgeltungssteuer das Bankdepot aus. Beim Anleger kommen nämlich nach Abzug der Abgeltungssteuer von einem Viertel nur 3,75 Prozent als Jahresrendite an. Für eine Verdoppelung braucht es so fast 20 Jahre.

 

Lösung mit Steuervorteil: Investmentpolice

Dabei gibt es eine gesetzlich bevorzugte Lösung, abgeltungssteuerfrei zu sparen und dieses Vermögen im Erbfall vollständig an die nächste Generation weiterzugeben: eine Investmentpolice.

Ein praktisches Beispiel: Die Eheleute Müller wollen für ihre Kinder eine langfristige Vermögensanlage aufbauen. Das Startkapital liegt bei 100.000 Euro. Ziel ist ein möglichst hoher Vermögenszuwachs bei langer Laufzeit.

Bei einer Anlage über eine Investmentpolice kann zum Beispiel ein Vermögensverwalter das Geld wie gewohnt nach den Vorgaben der Eheleute investieren und für sie einen entscheidenden Vorteil nutzen.

 

 

Zinseszins wirkt stärker als im Bankdepot

Während der Laufzeit der Police sind nämlich sämtliche Erträge von der Abgeltungssteuer ausgenommen. Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne können sich jahrzehntelang steuerfrei ansammeln und lassen den Zinseszins stärker wirken als im steuerpflichtigen Bankdepot.

Hinzu kommt eine Besonderheit. Kommt die Police nach dem Tod der beiden Eheleute zur Auszahlung, geht der komplette Vertragswert ohne Abzüge und frei von Abgeltungs- oder Einkommenssteuer an die Kinder.

Möglich wird dies durch eine Sonderstellung solcher Policenauszahlungen, denn sie gehören nicht zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.

 

Lange Laufzeit ist keine Verpflichtung

Klar, eine Investmentpolice verursacht auch Kosten, aber sie bringt dennoch beim strategischen Vermögensaufbau mit langen Laufzeiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile. Fast 50.000 Euro stehen nach 30 Jahren mehr zur Verfügung, nach 40 Jahren sind es fast 100.000 Euro. Dabei sind sämtliche Kosten berücksichtigt.

Gut zu wissen: die lange Laufzeit ist keine Verpflichtung. Per Kündigung kann das Vermögen jederzeit ausgezahlt werden, ohne Extrakosten und ohne Fristen.

Zugriff im Bedarfsfall bleibt möglich

Ein positiver Nebeneffekt der Steuerfreiheit: Eltern müssen sich keine Gedanken machen, ob die Steuern bei ihnen oder den Kindern anfallen sollen. Die Investmentpolice läuft auf den Namen der Eltern. Zu einem beliebigen Zeitpunkt können sie diese an die Kinder verschenken, dabei idealerweise unter Ausnutzung der Freibeträge in der Schenkungssteuer.

Diese Lösung bietet noch einen weiteren Vorteil: Sollten die Eltern das Vermögen im Alter doch selbst brauchen, können sie im Bedarfsfall ohne Schwierigkeiten darüber verfügen.

 

Gastbeitrag von Stefan Brähler, Geschäftsführer der Confidema GmbH aus Freiburg und Spezialist für den Einsatz von Versicherungsstrukturen in Vermögensverwaltung und Private Banking.

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