So sind Ihre Ersparnisse gesichert
Wer Geld auf dem Girokonto, Tagesgeldkonto oder Sparbuch hat, möchte vor allem wissen: Was passiert, wenn die Bank in Schwierigkeiten gerät? Seit 50 Jahren bietet der Einlagensicherungsfonds der privaten Banken (ESF) dafür zusätzlichen Schutz. Er ergänzt die gesetzliche Einlagensicherung und schützt unter bestimmten Voraussetzungen auch Guthaben, die über den gesetzlichen Sicherungsumfang hinausgehen.
Vom Einlagensicherungsfonds profitieren nicht nur Privatpersonen. Auch bestimmte nichtfinanzielle Unternehmen, Stiftungen, karitative Einrichtungen sowie Institutionen, die ihre Einlagen gesetzlich absichern müssen – etwa Sozialversicherungsträger -, profitieren von dem Schutz. Voraussetzung ist, dass die Einlage bei einer Mitgliedsbank in Deutschland angenommen wurde.
Welche Einlagen sind geschützt?
- Guthaben auf Girokonten
- Tagesgeld
- Festgeld
- Sparguthaben
- Sparbriefe
Nicht geschützt sind hingegen Wertpapiere wie Aktien und Fonds. Sie gehören weiterhin den Anlegerinnen und Anlegern und werden von der Bank lediglich verwahrt. Sollte eine Bank insolvent werden, können Depotinhaber ihre Wertpapiere auf ein anderes Kreditinstitut übertragen lassen, sofern keine Sicherungsrechte der Bank bestehen.
Ebenfalls nicht gesichert sind Inhaberpapiere, die eine Bank selbst ausgegeben hat. Dazu zählen beispielsweise Inhaberschuldverschreibungen und Zertifikate.
Wie hoch ist der Schutz?
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt Guthaben bis zu 100.000 Euro je Kunde und Bank. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds der privaten Banken geht deutlich darüber hinaus.
Der Schutz umfasst:
- Privatpersonen sind mit bis zu 3 Millionen Euro gesichert
- Unternehmen sind mit bis zu 30 Millionen Euro geschützt
- Für jedes Mitgliedsinstitut beträgt die Sicherungsgrenze 8,75 Prozent der Eigenmittel
Freiwilliger Schutz mit langer Tradition
Der Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands besteht seit 50 Jahren und feiert in diesem Jahr sein Jubiläum. Die privaten Banken haben den Fonds bereits lange vor der Einführung der gesetzlichen Einlagensicherung geschaffen. Bis heute ergänzt er den gesetzlichen Schutz und stärkt das Vertrauen der Kundinnen und Kunden in die Sicherheit ihrer Bankeinlagen.
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