Was tun, wenn die Überweisung auf dem falschen Konto landet?

Ob online oder auf Papier – beim Ausfüllen von Überweisungsaufträgen schleicht sich schnell einmal ein Zahlendreher bei der Empfänger-Kontonummer ein. Anders als früher muss heute jeder, dem das Malheur passiert, davon ausgehen, dass der Betrag auch auf einem falschen Empfängerkonto landet. Denn aufgrund neuer rechtlicher Regeln müssen Geldhäuser seit Anfang November 2009 die Kontonummer nicht mehr mit dem Namen des Empfängers abgleichen. Mit der Folge, dass Kunden gegenüber ihren Kreditinstituten grundsätzlich auch keinen Anspruch mehr auf die Erstattung des fehlgeleiteten Geldes haben. Um den Überweisungsbetrag zurückzuerhalten, ist heute deshalb Eigeninitiative gefordert. Betroffene Kunden haben dabei verschiedene Handlungsmöglichkeiten:

Wird der Lapsus umgehend bemerkt, gilt es, sofort die Hausbank zu informieren. Unter Umständen kann sie die Überweisung noch vor der Gutschrift des Betrages auf dem falschen Empfängerkonto stoppen oder stornieren. Auch wenn der Kunde darauf keinen Rechtsanspruch mehr hat, werden kundenfreundliche Institute – soweit dies noch möglich ist – die Notbremse ziehen.

Fällt dagegen der Fehler erst später beim Blick auf den Kontoauszug auf oder wenn der noch nicht bedachte Empfänger den Betrag anmahnt, wird es kompliziert. Denn dann droht unter Umständen eine zeitaufwendige und nervenaufreibende Rückholaktion. Das vor allem deshalb, weil Geldhäuser Namen und Anschrift ihrer Kunden ohne deren Zustimmung aus Datenschutzgründen grundsätzlich nicht weitergeben dürfen. Da der Auftraggeber der Überweisung Namen und Adresse des falschen Empfängers aber nicht kennt, bleibt nur eine Möglichkeit: Die Bank des Empfängers direkt anzuschreiben, den Fall kurz zu schildern und das Geldhaus zu bitten, den Rückforderungsbrief an den Kontoinhaber weiterzuleiten. Damit dieser von sich aus eine Rücküberweisung veranlasst.

Problematisch wird es, wenn der Empfänger einfach nicht reagiert. Dann bleibt dem Geschädigten eigentlich nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt, um seine berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Schließlich hat der Unbekannte das Geld unrechtmäßig erhalten und gilt, juristisch ausgedrückt, als „ungerechtfertigt bereichert“. Kann der Kunde noch nicht einmal Namen und Adresse des Empfängers ausfindig machen, hat er schlechte Karten. Schlimmstenfalls muss er das Geld komplett abschreiben.


Tipp:


Mal ganz auf die Schnelle eine Überweisung tätigen – das kann jetzt zum Bumerang werden. Bankkunden sollten unbedingt bei jeder Überweisung in Ruhe die Bankleitzahl und die Kontonummer des Empfängers sowie den Betrag prüfen, bevor sie den Auftrag losschicken. Überweisen Online-Banking-Nutzer häufig an denselben Empfänger Geld, sollten sie entsprechende Überweisungsvorlagen anlegen. Einmal die Kontodaten richtig eingegeben, entfällt dann das Zahlendreher-Risiko.

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