ING-DiBa: Das kleine ABC der Kursblatt-Zusätze
ING DiBa: Kürzel bei Aktiennotierungen:
Das kleine ABC der Kursblatt-Zusätze Das Internet macht es möglich: Auf den Seiten von Banken und Börseninformationsdiensten lassen sich in Sekundenschnelle Wertpapierkurse abrufen. Dennoch hat das am Ende jedes Handelstages erstellte Kursblatt der Börsenbetreiber noch immer seine Daseinsberechtigung. Hier sind nicht nur die täglichen Schlusskurse zu finden, die am nächsten Tag zum Teil in der Zeitung stehen. Dort sind auch Kürzel beim jeweiligen Börsenkurs zu finden, die zeigen, ob und auf welche Weise beim jeweiligen Wertpapier ein Handel zustande gekommen ist. Für Aktienanleger ist es deshalb wichtig zu wissen, was diese Zusätze bedeuten – ein Überblick:
- b: Das "bezahlt"-Kürzel besagt: Alle Kauf- und Verkaufsaufträge ließen sich ausführen. Häufig wird auf das kleine "b" auch ganz verzichtet.
- B: Zwischen Klein- und Großschreibung gibt es einen bedeutsamen Unterschied. So ist das große „B“ das Kürzel für „Briefkurs“. Das bedeutet: Zum Verkauf angebotene Wertpapiere fanden keine Käufer.
- bB: Die Kombination aus Klein- und Großbuchstaben steht für „bezahlt Brief“. Sie zeigt an, dass nur ein Teil der Verkaufsaufträge mit Kurslimit ausgeführt werden konnten. Verkaufswillige Wertpapierbesitzer blieben folglich mangels Nachfrage auf einem Teil ihres Bestands sitzen.
- bG: Wird „bezahlt Geld“ angezeigt, ist es umgekehrt. Weil die Nachfrage größer als das Angebot war, konnte ein Teil der limitierten Kaufaufträge nicht umgesetzt werden.
- ebB/ebG: Die Erweiterung um das kleine „e“ sagt aus, dass nur „etwas“, also ein besonders kleiner Teil der Kauf- bzw. Verkaufsaufträge, zu konkreten Börsengeschäften führte.
- exBR: Nach einer Kapitalerhöhung wird bei einer Aktie der erste Kurs mit herausgerechneten Bezugsrechten veröffentlicht.
- exDiv: Bei der ersten Notierung nach einer Dividendenausschüttung wird mit diesem Zusatz darauf hingewiesen, dass die Gewinnbeteiligung für den Aktionär bereits ausgezahlt ist und es sich um den Kurs abzüglich des Dividendenabschlags handelt.
- G: Bei diesem Kürzel gab es nur einen sogenannten Geldkurs. Das heißt, hier bestand Nachfrage nach dem betreffenden Wertpapier, es wurden aber keine Papiere zum Verkauf angeboten.
- T: Wenn der Börsenmakler einen Kurs nur taxieren kann, konnte er den tagesaktuellen Wert des Papiers mangels ausreichender Kauf- und Verkaufsorders nur schätzen
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