Auslandskonten im Blickpunkt – Finanzdaten gehen an 115 Staaten
Der 30. September 2025 ist ein Termin, den viele Bankkunden im Blick haben sollten. An diesem Tag beginnt eine neue Phase des internationalen Automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten. Hinter dem nüchternen Begriff verbirgt sich ein Prozess, der direkten Einfluss auf Ihre Bankkonten haben kann.
Hintergrund des Austauschs
Bis spätestens 31. Juli 2025 mussten Banken in Deutschland die relevanten Informationen ihrer Kunden an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Diese Daten umfassen Konten und Transaktionen.
Am 30. September erfolgt nun der eigentliche Schritt: Der Datenaustausch mit aktuell 115 teilnehmenden Staaten. Betroffene werden darüber nicht gesondert informiert – die Übermittlung läuft automatisiert und vollständig.
Wer könnte betroffen sein?
Der Austausch beschränkt sich dabei nicht nur auf europäische Länder. Auch bekannte frühere Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein, die Kaimaninseln, Monaco oder Dubai übermitteln Daten. Hinzu kommen unter anderem die Türkei sowie verschiedene arabische Staaten.
Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Basis bildet der internationale Common Reporting Standard (CRS), entwickelt von der OECD. Zwar handelt es sich hierbei um einen Eingriff in Grundrechte, doch der Bundesfinanzhof hat bestätigt: Dieser Eingriff ist zulässig, da das Ziel, Steuerhinterziehung einzudämmen, Vorrang hat.
Was bedeutet das konkret?
Wer Kapital im Ausland hält, muss dies in seiner Steuererklärung offenlegen. Wer bislang darauf verzichtet hat, sollte dringend nachbessern, denn mit dem 30. September wird es für Finanzämter einfacher, nicht deklarierte Vermögenswerte aufzuspüren. Verstöße können empfindliche steuerliche Folgen nach sich ziehen.
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