Smart bezahlen im Urlaub

Kamera, Suchmaschine, Musikplayer – das Smartphone ist schon lange mehr als nur ein Telefon. Seit einigen Jahren hat sich noch eine weitere wichtige Funktion etabliert: Das Gerät dient als digitale Geldbörse. Giro- oder Kreditkarten können in einer App hinterlegt und zum kontaktlosen Bezahlen mittels der Funktechnik NFC („Near Field Communication“) genutzt werden. Dazu eignet sich auch die entsprechend ausgestattete Smartwatch oder das Tablet.

In immer mehr Ländern gehört das mobile Bezahlen zum Alltag und wird selbst für Kleinstbeträge genutzt, da Zahlungen schnell und unkompliziert abgewickelt werden. Auch die Menschen in Deutschland finden Gefallen daran: Jeder sechste (16 Prozent) gibt an, auf seiner nächsten Reise mit einem mobilen Gerät bezahlen zu wollen.

Das ergibt eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag der Postbank. Vor allem unter den jüngeren Befragten ist die Zahlweise populär: Jeder dritte 18- bis 24-Jährige (33 Prozent) und 25- bis 34-Jährige (31 Prozent) plant, das Verfahren im Urlaub einzusetzen.

 

Digitale Geldbörse

So funktioniert das smarte Bezahlen: Einige Hausbanken oder Zahlungssysteme wie Apple Pay oder Google Pay stellen Nutzern eine App zur Verfügung, in der digitale Versionen der Bankkarten gespeichert werden können. Diese wird auch „Wallet“ (englisch für Geldbörse) genannt.

„Damit eine Bankkarte zur Wallet hinzugefügt werden kann, muss dies durch das vom Kunden eingerichtete Freigabeverfahren der entsprechenden Bank bestätigt werden“, ergänzt Britta Zander von der Postbank. Zum Bezahlen wird das Smartphone mittels Code, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung entsperrt und wenige Millimeter vor das Kartenlesegerät gehalten. Ein Ton signalisiert, dass die Transaktion erfolgreich gewesen ist.

 

Sicher ist sicher

„Das mobile Gerät muss sehr nah an das Bezahlterminal gehalten werden, schon kleinste Störquellen unterbrechen die Datenübertragung. Zudem muss es entsperrt sein. Es besteht also kein Risiko, dass versehentlich bezahlt wird oder Kriminelle eine Zahlung veranlassen“, sagt die Postbank Expertin.

Geht das Smartphone oder die Smartwatch mit Bezahlfunktion verloren oder wird gestohlen, ist eine Meldung bei der Bank zum Sperren der Karte Pflicht. Der Kunde haftet maximal bis 50 Euro, falls er nicht grob fahrlässig gehandelt hat.

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