Frohe Kunde für Erbengemeinschaften

Deutsches Institut für AltersvorsorgeMitglieder einer Erbengemeinschaft, die von Miterben die Anteile an der Erbengemeinschaft aufkaufen, dürfen sich freuen.

Gehört zum Nachlass von Erbengemeinschaften auch eine oder mehrere Immobilien, können sie diese veräußern, ohne dafür Spekulationssteuer zahlen zu müssen.

Das berichtet die Firma ErbTeilung aus Weilheim unter Berufung auf eine neue Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs (Az.: IX R 13/22).

Im Streitfall war der Steuerpflichtige Mitglied einer aus drei Erben bestehenden Erbengemeinschaft. Zum Vermögen der Erbengemeinschaft gehörten Immobilien.

Der Steuerpflichtige kaufte die Anteile der beiden Miterben an der Erbengemeinschaft und veräußerte anschließend die Immobilien.

Das Finanzamt besteuerte diesen Verkauf als Spekulationsgeschäft.

 

Bundesfinanzhof widerspricht

Der Bundesfinanzhof ist dem entgegengetreten. Voraussetzung für die Besteuerung sei nämlich, dass das veräußerte Vermögen zuvor auch „angeschafft“ worden ist.

Dies sei in Hinblick auf den Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft bezüglich des zum Nachlass gehörenden Vermögens nicht der Fall, stellte das Gericht fest.

„Diese Rechtsprechungsänderung stärkt die Rechte der Erben und trägt dazu bei, dass Erbengemeinschaften mit Immobilienvermögen nicht aus Steuergründen unnötig lang bestehen bleiben.

Die praktische Relevanz der Entscheidung ist enorm: Nur etwa 20 Prozent aller Erben sind Alleinerben.

Die große Mehrheit findet sich in einer Erbengemeinschaft mit zwei und mehr Erben wieder“, kommentiert Manfred Gabler, Geschäftsführer der Firma ErbTeilung, das Urteil.

 

Grunderwerbssteuer entfällt ebenfalls

Gabler weist zudem darauf hin, dass im Fall eines Erbanteilskaufs unter Miterben mit nachfolgendem Immobilienverkauf auch keine Grunderwerbssteuer anfällt.

Gemäß § 3 Nr. 3 S. 1 Grunderwerbssteuergesetz ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörigen Grundstücks durch Miterben zur Teilung des Nachlasses von der Besteuerung ausgenommen.

„Gerade in der derzeitigen Phase rückläufiger Immobilienpreise ist der Erbanteilsverkauf eine echte Alternative für Miterben, die nicht jahrelang warten wollen, bis sich der Immobilienmarkt wieder erholt“, sagt Manfred Gabler.

Themen im Artikel

Infos über Deutsches Institut für Altersvorsorge

    Deutsches Institut für Altersvorsorge:

    Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) versteht sich als geistige Plattform eines umfassenden Diskurses über Altersvorsorge und Generationengerechtigkeit. Es fördert unabhängig und neutral den Meinungsbildungsprozess zu Vorsorgethemen in der Öffentlichkeit. Die seit 1997 bestehende Den...

    Disclaimer & Risikohinweis

    Deutsches Institut für Altersvorsorge News

    Weitere Trading News

    Gold: Im Höhenrausch

    Helaba: Gold jagt von einem Rekord zum nächsten. Trotz steigender Realzinsen und enttäuschter Hoffnungen auf Zinssenkungen der Fed bleibt das Edelmetall in Reichweite seiner jüngsten...