Kabinett stimmt Gesetz zum Verbot ungedeckter Leerverkäufe zu
(02.06.2010 Dow Jones Newswires) – Das Bundeskabinett hat am Mittwoch dem „Gesetzentwurf zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte“ und damit dem Verbot ungedeckter Leerverkäufe zugestimmt, wie der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans Dow Jones Newswires bestätigte.
Durch den Gesetzentwurf sollen laut Bundesfinanzministerium „bestimmte Transaktionen, die für die Stabilität der Finanzmärkte eine Bedrohung darstellen, verboten werden“, heißt es zur Begründung. Dafür werden neue Vorschriften in das Wertpapierhandelsgesetz eingeführt.
Das Gesetz sieht demnach ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Eurozone vor, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind.
„Es ist verboten, ungedeckte Leerverkäufe in 1. Aktien oder 2. Schuldtiteln, die von Zentralregierungen, Regionalregierungen und örtlichen Gebietskörperschaften von Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren gesetzliche Währung der Euro ist, ausgegeben wurden, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen und in den Handel eingeführt sind, zu tätigen“, heißt es in dem vom Bundeskabinett gebilligten Gesetzentwurf.
Verboten werden soll außerdem der Abschluss bestimmter ungedeckter Kreditausfallsversicherungen auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, sogenannte Credit Default Swaps (CDS), bei denen kein eigener Absicherungszweck besteht.
Der Entwurf sieht zudem vor, eine Ermächtigung zu schaffen, um weitere Geschäfte durch BMF-Rechtsverordnung und Anordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung (BaFin) zu verbieten.
Geplant ist außerdem die „Einführung eines Transparenzsystems für Leerverkaufspositionen“. Es soll ein zweistufiges Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden. In einer ersten Stufe soll die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterrichtet werden, in einer zweiten Stufe sollen größere Leerverkaufspositionen veröffentlicht werden müssen
.
Von diesem Transparenzsystem sollen sowohl gedeckte Leerverkaufspositionen in Aktien erfasst werden, als auch Positionen in anderen Finanzinstrumenten, die wirtschaftlich einer Leerverkaufsposition in Aktien entsprächen.
Diesen Artikel schrieb Beate Preuschoff für Dow Jones Newswires.
Diskussionsentwurf für das Gesetz zur Stärkung der Stabilität der Finanzmärkte (PDF, 96 kB)
Weitere Brokerage Meldungen:
Themen im Artikel
Infos über Team Broker-Test
Broker-Test berichtet seit dem 31. März 2000 über den deutschsprachigen Brokerage-Markt. Unter Team Broker-Test veröffentlichen wir eigene Meldungen wie z.B. zur Entwicklung der Ordergebühren (Transaktionskosten).