Zweiter Frühling für alte Photovoltaik-Anlagen

BHW Bausparkasse: Für die Photovoltaik-Pioniere sollte 2021 nach 20 Jahren die staatlich garantierte Einspeisevergütung enden. Nach Protesten milderte die Bundesregierung die Vorgaben ab. Dennoch sollten Betreiber alter Anlagen zum Förderungsende auf Selbstversorgung mit dem grünen Strom umstellen.

2011 hatte der Gesetzgeber den Eigentümern der 18.000 Anlagen, die 2000 installiert worden waren, noch 16,76 Cent je Kilowattstunde garantiert. Bedingung: Sie speisen den Solarstrom ins öffentliche Netz ein.

Die Wirtschaftlichkeitsrechnung hat sich für Betreiber alter Anlagen nun radikal verändert. Nach Auslauf der Förderung zahlen Energieversorger nur noch zwischen zwei und vier Cent je selbst erzeugter Kilowattstunde.

 

 

Vorteil: Unabhängigkeit

Während die niedrige Vergütung das Einspeisen von Strom aus Alt-Anlagen unwirtschaftlich macht, wird die Eigennutzung immer attraktiver. Dafür sorgen die steigenden Strompreise der Energieversorger.

„Die Zahlen sprechen eindeutig für die Selbstnutzung des Solarstroms“, betont Jan Ebert von der BHW Bausparkasse. „Eigentümer einer 20 Jahre alten Anlage sparen rund 20 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Einkauf beim Energieversorger, wenn sie ihren Strom selbst verbrauchen.“

So muss man rechnen: Der erzeugte Strom kostet neun bis zwölf Cent pro Kilowattstunde. Wer Strom für Waschmaschine, Herd oder Fernseher bei einem Energieversorger abnimmt, zahlt dagegen im Mittel 31,89 Cent – und damit dreimal so viel wie für selbst erzeugte Energie.

Bis 2030 werden über 400.000 Anlagen-Betreiber aus der Förderung fallen. Eigentümer, die ihren Strom dann selbst nutzen möchten, können einen Fachbetrieb beauftragen, den Zähler auf Selbstversorgung umzustellen.

Die Kosten dafür betragen etwa 200 Euro. Eine Speichereinheit kostet inklusive Montage rund 2.000 Euro. Damit kann man seinen Strom auch speichern und sich so gut wie unabhängig machen.

 

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