Orderlimits: Schutz vor hohen Risiken
BaFin: Um böse Überraschungen beim Wertpapierkauf zu vermeiden, sollten Anlegerinnen und Anleger vor der Auftragserteilung festlegen, bis zu welchem Höchstbetrag sie bereit sind, einen Kaufauftrag ausführen zu lassen.
Durch ein solches Limit können sie verhindern, dass ein Wertpapierauftrag (Order) an der Börse zu einem unerwartet hohen Preis ausgeführt wird. Denn der Ausführungspreis darf ihr gewähltes Preislimit nicht übersteigen.
Setzen Anlegerinnen und Anleger kein Limit, können ihnen hohe, mitunter unbegrenzte finanzielle Risiken entstehen. Denn der Betrag, den etwa ein Online Broker dem Kunden unmittelbar vor der Erteilung einer Wertpapierorder anzeigt, der indikative Orderwert, kann erheblich unter dem späteren Ausführungspreis liegen.
Wertpapierdienstleister sind verpflichtet, den Kunden auf die mögliche Abweichung von tatsächlichem und angezeigtem Preis hinzuweisen, sofern die Möglichkeit besteht, dass die Differenz zwischen beiden sehr groß ist und das Unternehmen Anlegerinnen und Anleger nicht zum Setzen eines Limits verpflichtet.
Wer einen Wertpapierauftrag aufgibt, sollte wissen, dass dieser nicht in jedem Fall 1:1 umgesetzt werden kann. Art und Umfang der Ausführung des Auftrages hängen davon ab, ob die richtige Order plaziert wurde …
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
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