Freistellungsauftrag: Sparerpauschbetrag 2021 jetzt noch nutzen und Steuern sparen

Scalable Capital: Wer Kapitaleinkünfte erzielt, kann durch einen Freistellungsauftrag im Jahr bis zu 224,24 Euro Steuern sparen – gemeinsam veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis zu 448,48 Euro.

Von der Ersparnis kann profitieren, wer den Sparerpauschbetrag bis zum Jahresende ausschöpft. Dieser lässt sich nicht ins nächste Kalenderjahr übertragen.

Was ist jetzt zu tun und wie kommt es zu der genannten Ersparnis?

 

Wie kann ich bei Scalable Capital einen Freistellungsauftrag einrichten?

Wer den Sparerpauschbetrag nutzen möchte, sollte einen Freistellungsauftrag einrichten. Im persönlichen Kundenbereich in der App oder auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Profil” finden Sie den Bereich „Steuern”. Hier können Sie den Freistellungsauftrag einrichten oder ändern.

Genau gesagt erteilen Sie den Freistellungsauftrag nicht Scalable Capital, sondern unserer Depotbank, der Baader Bank. Er gilt auf Bankenebene, das heißt ein bestehender Auftrag der Kunden unserer Vermögensverwaltung mit Depotführung bei der Baader Bank ist auch für den Scalable Broker gültig.

Falls noch nicht geschehen, sollten Sie Ihre Freistellungsaufträge bis zum 15. Dezember 2021 einrichten. Für nach diesem Termin erteilte Freistellungsaufträge kann die Baader Bank keine Garantie geben, dass sie diese noch 2021 bearbeitet.

Wie werden Kapitaleinkünfte versteuert?

Üblicherweise sind Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu versteuern. Insgesamt entsteht so eine Abgeltungssteuerlast von etwa 26,4 bis knapp unter 28 Prozent.

Die Spanne ergibt sich daraus, dass nicht jede(r) Kirchensteuer zahlt und dass die Kirchensteuersätze je nach Bundesland variieren.

Was zählt zu Kapitaleinküften?

Als Kapitaleinkünfte zählen unter anderem Zinseinnahmen, Gewinne aus Aktienverkäufen sowie Dividenden (Gewinnausschüttungen) beispielsweise auf ausschüttende ETFs (Exchange-Traded Funds).

 

 

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Der sogenannte Sparerpauschbetrag ist eine Möglichkeit, bei der Geldanlage Steuern zu sparen. Auf Kapitaleinkünfte bis 801 Euro pro Jahr müssen Singles mit einem Freistellungsauftrag keine Steuern zahlen. Erst über diesem Betrag greift die Abgeltungssteuer. Bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten wird der Betrag auf 1.602 Euro pro Jahr verdoppelt. Der Sparerpauschbetrag lässt sich nicht ins nächste Kalenderjahr mitnehmen.

Für dieses Jahr noch nicht relevant, aber möglicherweise in Zukunft: Die neue Ampel-Koalition plant, den Sparerpauschbetrag für Singles auf 1.000 Euro anzuheben.

Wie hoch die Ersparnis beim derzeitigen Freibetrag von 801 Euro in einem Jahr sein kann, zeigt folgendes Beispiel.

Single, kirchensteuerpflichtig mit 9 Prozent, 2.000 Euro Kapitaleinkünfte pro Jahr

*Die künftige Ampel-Koalition will den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Singles erhöhen.

*Die künftige Ampel-Koalition will den Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro für Singles erhöhen.

 

Was gilt es beim Freistellungsauftrag zu beachten?

Wer mehrere Depots bei verschiedenen Banken hat, kann mehrere Freistellungsaufträge von unterschiedlicher Höhe stellen. Zusammengerechnet dürfen diese allerdings nicht die oben genannten Freibeträge übersteigen.

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