Identitätsmissbrauch zulasten der Unternehmensgruppe der Interactive Brokers LLC: BaFin warnt vor Website interactiv-global-brokers.com
Zudem wendet sich der Betreiber an Anlegerinnen und Anleger und bietet Ihnen den Kauf bestimmter Aktien an. Eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) hat er nicht.
Der Betreiber, der angeblich seinen Sitz in London hat, verwendet Unternehmensbezeichnung, die nahezu identisch mit denen der Interactive Brokers LLC-Gruppe sind. Er begeht damit einen Identitätsmissbrauch.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Zum Hintergrund:
Anbieter von Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen in Deutschland benötigen dazu eine Erlaubnis der BaFin nach dem KWG bzw. WpIG. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben.
Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Diese Information durch die BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Satz 1 KWG.
Regulierte Introducing Broker für Interactive Brokers in Deutschland sind unter anderem CapTrader und FXFlat.
Disclaimer & Risikohinweis
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Infos über BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – kurz BaFin – vereinigt die Aufsicht über Banken und Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel unter einem Dach.
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