Riester- und Betriebsrenten werden attraktiver

TARGOBANK: Der Bundestag hat am 1. Juni eine Reform der Rentengesetze beschlossen. Besonders Betriebsrenten und die Riesterrente profitieren davon. Abgesehen davon ist es weiterhin sinnvoll, sich nach weiteren Standbeinen für die Altersvorsorge um zu sehen: Je früher, desto besser.

Rentnerinnen und Rentner können sich auf finanzielle Entlastungen freuen

Der Bundestag hat am 1. Juni mit der Mehrheit der großen Koalition ein Gesetz verabschiedet, das eine Anhebung der Riesterzulage und ein zusätzliche Förderung von Betriebsrenten beinhaltet. Die Grundzulage der Riesterrente soll ab dem kommenden Jahr von bisher 154 Euro auf 175 Euro im Monat steigen; sie kann für die betriebliche wie die private Vorsorge genutzt werden. Daneben wird für die Betriebsrente ein neuer Förderbetrag eingeführt.

Mit dem Gesetz sollen besonders Personen mit niedrigem Einkommen, die oft keinen Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung haben, entlastet werden. So können Arbeitgeber die Betriebsrente von Beschäftigten mit geringem Einkommen künftig mit einem steuerlich geförderten Betrag von bis zu 480 Euro jährlich unterstützen.

 

30 Prozent dieses Beitrags können mit der vom Arbeitgeber abzuführenden Lohnsteuer verrechnet werden. Die Gehaltsgrenze für diese Förderung wird gegenüber dem Regierungsentwurf um 200 Euro auf 2.200 Euro monatlich angehoben. Eine weitere Neuerung ist, dass Betriebsrenten bis 202 Euro im Monat nicht mehr auf die staatliche Grundsicherung angerechnet werden.

 

Anreize zur Vorsorge schaffen
Die Koalition erhofft sich davon eine Ausweitung der Betriebsrenten. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es rund 15,3 Millionen Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland. Das entspricht knapp 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Ein Anlass für den Vorstoß ist die Tatsache, dass die Zahl der Ruheständler, denen es schwer fällt, ihren Lebensunterhalt allein mit ihrer Rente zu bestreiten, sich in den vergangenen zehn Jahren erhöht hat. Gründe dafür sind der demographische Wandel und das weitere Absinken des Rentenniveaus.

 

Die Vorsorgelücke schließen
Es ist daher weiterhin sinnvoll, die Altersvorsorge auf mehrere Standbeine zu verteilen und das möglichst in jungen Jahren. Denn: verlorene Rentenjahre können nur schwer nachgeholt werden. Die staatlich geförderte Riester-Rente kann dabei etwa ganz an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden.

 

Um die volle staatliche Förderung zu erhalten, muss jedoch mindestens 4 Prozent des Vorjahresbruttos in den Vertrag eingezahlt werden. Wer weniger einzahlt, erhält die Förderung anteilig. Die Rente kann bereits mit 62 oder erst mit 67 Jahren ausgezahlt werden und wer möchte, kann bei Rentenbeginn über bis zu 30 Prozent des Kapitals verfügen.

In die Vorsorge sollten aber auch zusätzliche Instrumente wie die klassische private Rentenversicherung oder die Investment-Rente einbezogen werden. Schon ein geringer monatlicher Beitrag kann sich lohnen. Daneben macht es immer Sinn, sich persönlich von einem Experten beraten zu lassen.

 

 

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