Elementarversicherung: Rundum gut geschützt!

  • Eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung sichert Sie nur in Teilen gegen die Risiken durch naturbedingte Schäden ab. Umfassenderen Schutz bei Schäden durch Naturkatastrophen bietet die Elementarversicherung. Sie deckt beispielsweise die Folgen von Überschwemmungen, Erdbeben oder je nach Region auch Schneelawinen ab.
  • Als Ergänzung zur Hausratversicherung ist ihr gesamter Hausrat gegen die Zerstörung und Beschädigung durch extreme Wetterereignisse geschützt, als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung Ihre Immobilie.
  • Die Beitragshöhe der Elementarversicherung ist abhängig von den Risikogebieten. Die deutsche Versicherungswirtschaft hat dazu einheitliche Gefährdungsklassen definiert.

 

Allianz Versicherung: Extremwetterlagen sind selten vorhersehbar. Und treten auch in Deutschland immer häufiger auf. Zuletzt wüteten hierzulande so viele und so heftige Unwetter, dass sich die Sachschäden allein durch die Tiefs Elvira und Friederike nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bundesweit auf rund 1,2 Milliarden Euro beliefen.

Zwar bietet die Hausratversicherung im Grundschutz eine Absicherung gegen Schäden etwa durch Brand, Blitzschlag, Sturm oder Hagel. Aber erst mit der zusätzlichen Elementarversicherung ElementarPlus ist der gesamte Hausrat gegen extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmung und Erdrutsch abgesichert.

Ganz ähnlich ist es bei der Wohngebäudeversicherung: Wenn ein Sturm das Dach abdeckt, wenn Blitzeinschlag, Feuer oder Hagelunwetter Schäden verursachen oder wenn trotz aller Vorsicht eine Wasserleitung eingefroren ist und platzt, kommt die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Elementarschäden durch Überschwemmung, Starkregen und Rückstau dagegen decken nur Elementarversicherungen ab. Auch Folgeschäden durch Erdbeben, Erdrutsch, Schneelast oder -lawinen zählen dazu.

 

Lohnt sich die Zusatzversicherung für mich?
Der Abschluss einer Elementarversicherung ist immer eine Abwägungssache. Empfehlenswert ist die Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung aber zumindest dann, wenn das Haus in einem Gebiet liegt, das ein erhöhtes Schadenrisiko aufweist.

In den Küstengebieten der Nordsee und am westlichen Rand Deutschlands zum Beispiel ist das Risiko, von Sturm oder Hagel betroffen zu sein, wesentlich größer als im Osten. Überschwemmungsschäden sind in der Nähe von Flüssen ein häufiges Problem, Schäden durch Schnee und Eis konzentrieren sich auf die Gebirgsregionen im Süden, Erdbeben kommen, wenn überhaupt, im Südwesten vor.

 

Mieter oder Vermieter: Wer sollte sich versichern?
Wenn das eigene Haus oder die Wohnung in einem Gebiet mit hohen Umweltrisiken liegt, ist die zusätzliche Absicherung gegen Elementarschäden nicht nur für Eigentümer sinnvoll, sondern auch für Mieter, die ihren wertvollen Hausrat schützen wollen. Drei Beispiele.

Angenommen, Sie (Mitte 40, verheiratet, ein Kind) bauen für Ihre Familie gerade ein Einfamilienhaus in einem Neubaugebiet bei Frankfurt.

Sie haben bereits eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen, die Ihre Immobilie schon in der Bauphase schützt. Eine zusätzliche Elementarschadenversicherung würde später das fertige Haus gegen mögliche Naturgewalten wie beispielsweise Hochwasser, Starkregen oder Schneedruck schützen.

 

Sobald Sie dann auch noch den Wert Ihrer neuen Einrichtung abschätzen können – denn jetzt haben Sie endlich Platz für ein Heimkino, eine hochwertige Einbauküche und bald ein zweites Kinderzimmer – könnten Sie auch den Beitrag Ihrer Hausratversicherung anpassen und um Elementarschutz  erweitern.

Angenommen, Sie (50, verheiratet, zwei Kinder) haben vor einigen Jahren Ihr  Elternhaus in Villingen-Schwenningen (Baden-Württemberg) geerbt.

Da in Ihrer Heimatregion der Winter besonders schneereich ist und mitunter eine meterhohe Schneedecke auf Ihrem Dach liegt, haben Sie nicht lange überlegt – und sowohl Ihre Wohngebäude- als auch Ihre Hausratversicherung um eine Elementarversicherung erweitert. Sollte das Dach unter Schneelast nachgeben, sind das Dach selbst, der ausgebaute Spitzboden und das komplette Inventar versichert.

Angenommen, Sie (Single, keine Kinder) bewohnen in Hamburg, nahe der Elbe, eine Mietwohnung im Erdgeschoss.

Sie besitzen zwar eine Hausratversicherung, haben aber bisher noch keine Elementarschadenversicherung. Das könnte im Fall eines Elbhochwassers böse enden – schließlich lagern Sie als Freizeit-DJane Ihre Plattensammlung im Keller des Mehrparteienhauses, in dem Sie wohnen. Und die ist dann nicht versichert.

Was bedeutet "Risikozonen"?
Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Haus in Flensburg einer Lawine zum Opfer fällt, tendiert gegen Null. Im schneereichen Süden des Landes dagegen kann es durchaus vorkommen, dass eine zu dicke Schneedecke auf einem Hausdach beispielsweise größeren Schaden anrichtet. Je größer die Gefahr einer Naturkatastrophe, desto höher die Einstufung als Risikogebiet. Und desto höher auch der Versicherungsbeitrag.

Um die Versicherungsbeiträge für Elementarversicherungen richtig kalkulieren zu können, hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer ein vierstufiges System von Risikozonen entwickelt, das Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS).

 

Hier wird die Gefährdung durch Elementarschäden für die einzelnen Regionen in Deutschland eingestuft. Vier Risikozonen bzw. Gefährdungsklassen (GK) bilden die statistische Schadenshäufigkeit für Hochwasser ab:

 

  • GK 1: einmal in mehr als 200 Jahren
  • GK 2: einmal in 50 bis 200 Jahren
  • GK 3: einmal in 10 bis 50 Jahren
  • GK 4: einmal in 10 Jahren


19,3 der 21 Millionen Adressen des ZÜRS-Systems liegen in Gebieten der Gefährdungsklasse 1. Das bedeutet, dass dort statistisch gesehen seltener als alle 200 Jahre ein Hochwasser droht. In Klasse 2 sind es nach aktuellem Kenntnisstand 1,6 Millionen Häuser, 220.000 Immobilien liegen in Zone 3.

 

Häuser in der Gefahrenklasse 4 sind mit mindestens einem Hochwasser in zehn Jahren dem größten Risiko ausgesetzt. Die meisten dieser rund 58.000 Adressen liegen in Bayern, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Niedersachsen.

Interessant zu wissen:

Das Zonierungssystem ist keine verbindliche Richtlinie. Die statistische Erfassung, die Ermittlung der Werte und die Einstufung in eine Risikozone erfolgt durch die jeweiligen Regierung der einzelnen Bundesländer. Die Versicherungsgesellschaften können dann die Daten für ihre eigene Klassifizierung verwenden und die Risikoabstufung in Bezug auf die geografischen Gegebenheiten vornehmen.

Auch das Erdbebenrisiko wird übrigens regional unterschiedlich bewertet und fließt in die Kalkulation der Beiträge ein. Die übrigen Elementargefahren werden üblicherweise dagegen einheitlich in der Beitragsberechnung berücksichtigt.

 

So unterschiedlich schützen sich Hausbesitzer in Deutschland
Häuslebauer in Deutschland sichern sich zwar immer mehr ab. Aber immer noch nicht annähernd alle Wohngebäude mit einem relevanten Risiko sind aktuell gegen Elementarschäden geschützt. Das hat der Gesamtverband der deutschen Versicherer festgestellt. Rund 40 Prozent aller Gebäude in Deutschland haben im März 2017 einen Elementarschadenschutz, Tendenz steigend. Im Vorjahr waren es noch 37 Prozent.

Soforthilfe des Bundes zahlt bei Umweltkatastrophen mit verheerenden Folgen Was viele allerdings nicht wissen: Ohne Elementarversicherung besteht kein Anspruch auf staatliche Hilfe. Das Geld ist nämlich lediglich Einwohnern vorbehalten, die grundsätzlich über einen privaten Elementarschadenschutz verfügen – über eine Elementarversicherung als Teil oder Ergänzung der für Hausbesitzer obligatorischen Wohngebäudeversicherung.

 

Wer bewusst auf diese persönliche Vorsorge verzichtet, kann in einem Naturkatastrophenfall nicht auf staatliche Unterstützung hoffen.

Was sind eigentlich Elementarschäden? Ein Überblick.
Starkregen verursacht einen Rückstau in der Kanalisation, und das von unten in den Keller dringende Wasser zerstört dort gelagerte Möbel und andere Gegenstände. Ein Wind in Orkanstärke fegt über Ihr Grundstück hinweg, und ein entwurzelter Baum fällt auf Ihren Dachstuhl. Durch wochenlangen Regen ist die Erde aufgeweicht und senkt sich ab, an Ihrem Haus entstehen Risse. Ein Vulkan bricht aus, und die Lavaströme zerstören Ihr gesamtes Hab und Gut.

All diese Schäden, die durch das Einwirken der Naturgewalten, durch Wasser, Luft, Erde oder Feuer – also die vier Elemente, verursacht werden, bezeichnet man als Elementarschäden.

 

Wasser: Heftiger Regen überschwemmt oft ganze Keller
Wenn nach Starkregen oder schmelzenden Schnee- und Eismassen Gewässer über die Ufer treten und Grundstück und Keller unter Wasser stehen, ist das ein eindeutiger Fall für eine Elementarversicherung. Sie bietet ebenfalls Schutz, wenn das Dach durch Schneedruck nicht mehr hält oder eine Schneelawine das ganze Haus unter sich begräbt.

Wind: Als Orkan hinterlässt er oft eine Spur der Verwüstung
Wenn Wind die Stärke 8 erreicht und zum Orkan wird, drohen Bäume umzustürzen und Gebäude zu beschädigen. Auch umherfliegende Gegenstände können gravierende Schäden am Haus verursachen. Zuletzt wurde es 2013 für die Versicherer richtig teuer: Der jüngste GDV-Naturgefahrenreport nennt das Tief Andreas als Verursacher des größten Sturm/Hagel-Einzelschadens in Deutschland seit 1997 – Kostenpunkt für die Versicherer: rund 45 Millionen Euro.

 

Erde: Absinkender Boden verursacht Risse im Gebäude
Bebt die Erde, senkt sich das Erdreich ab oder verschüttet Geröll das Zuhause, sind das ebenfalls Elementarschäden. Erdrutsch bezeichnet das naturbedingte Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen, Erdsenkung meint das Absenken des Erdbodens.

 

Im Sommer 2009 war in Nachterstedt in Sachsen-Anhalt beispielsweise rund eine Million Kubikmeter Erde auf mehreren hundert Metern Länge ins Rutschen geraten und hatte Häuser, eine Straße und eine Aussichtsplattform in das Wasser des Concordia-Sees mitgerissen.

 

Feuer: Ein Vulkanausbruch schont kein Haus in der Nähe
Schlägt ein Blitz ins Haus ein und setzt den Dachstuhl in Brand oder bringt einen Baum zum Bersten, der dadurch das nahestehende Wohngebäude beschädigt, sind das ebenfalls Elementarschäden. Allerdings sind solche Schäden zumeist schon in der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Spuckt ein Vulkan dagegen Feuer und zerstört Ihren Besitz, kommt die Elementarversicherung zum Tragen.

Was kostet eine Elementarversicherung?
Die Kosten einer Elementarversicherung lassen sich nicht pauschal festlegen. Es fließen verschiedene Faktoren bei der Berechnung der Beitragshöhe mit ein: die Art des zu versichernden Gebäudes bzw. der darin enthaltene und zu versichernde Hausrat, der gewünschte Leistungsumfang der Versicherung, die benötigten Versicherungssummen sowie statistische Faktoren.

Die Einstufung der Bauartklasse sowie die Einordnung in das Zonierungssystem ist grundlegend für die Beitragsberechnung. Sie erfolgt automatisch, anhand von gebäudespezifischen und geographischen Angaben. Denn je nach Bauart haben die verschiedenen Naturereignisse unterschiedlich starke Auswirkungen auf die Immobilie und richten unterschiedlich großen Schaden an.

 

Die Einstufung zur Kostenermittlung basiert hier auf statistischen Werten und wird von den Versicherern individuell verwendet. Hinzu kommen gebäude- und inventarbezogene Angaben, die der Versicherungsnehmer machen muss.

Ein weiterer Kostenfaktor ist, ob eine reine Elementarschadenversicherung in Bezug auf das Gebäude abgeschlossen wird oder eine zusätzliche Elementarschadenversicherung für den enthaltenen Hausrat gewünscht ist. Generell kann hier eine bereits bestehende Wohngebäudeversicherung und auch die bereits vorhandene Hausratversicherung als Grundlage dienen und eine Beitragsanpassung erfolgen.

Sind die Kosten für die Elementarversicherung umlagefähig?

Die Gesetzeslage ist eindeutig: Ja, die Kosten für eine Elementarversicherung sind umlagefähig. Das bedeutet, dass ein Mieter die Kosten der Elementarversicherung über die Nebenkosten, die er zahlt, zumindest anteilig trägt.

Wie kann ich die Elementarschadenversicherung abschließen?
Grundsätzlich wird diese Versicherung nicht als Einzel-Police angeboten. Sie ist Bestandteil oder Ergänzung der Wohngebäude- und der Hausratversicherung. Dabei gilt als Faustregel: Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung für beschädigtes Inventar.

Wird eine bestehende Gebäudeversicherung um den Schutz von Elementarschäden erweitert, spricht man auch von einer erweiterten Elementarversicherung. Es handelt sich nämlich nicht um selbständige Versicherungsverträge, sondern um Zusatzbausteine zu Hausrat- oder Wohngebäude-Versicherungsverträgen.

 

… als Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung
In Deutschland müssen alle Hauseigentümer Wohngebäudeversicherungsschutz vorweisen. Eine Wohngebäudeversicherung ohne Elementarversicherung schützt das Gebäude selbst gegen Einbruch, Brand, Hagel-, Leistungswasser- und Sturmschäden. Nur mit der Erweiterung um Elementarschutz – also eine Elementarversicherung – zahlt sie aber auch Reparaturkosten, die durch Elementargefahren verursacht werden.

 

Wenn also etwa nach einer Überschwemmung große Teile der Fußböden und Wände im Keller und im Erdgeschoss instandgesetzt werden müssen, springt die Elementar- oder Elementarschadenversicherung als Ergänzung der Gebäudeversicherung ein.

 

… als Ergänzung zur Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung sichert Ihr Inventar unter anderem gegen Brand, Überspannungsschäden sowie Sturm- und Hagelschäden ab. Ohne Elementarschutz sind jedoch zum Beispiel Hochwasserschäden nicht gedeckt. Sind Sie beispielsweise Mieter und nicht gegen Elementarschäden abgesichert, dann würde im Falle eines Hochwassers mit entsprechender Absicherung die Wohngebäude- und Elementarversicherung Ihrer Hausverwaltung zwar für die Instandsetzung der Kellerräume aufkommen.

 

Ihre darin zerstörten Möbel und sonstige Gegenstände wären nicht abgedeckt. Gerade in der Nähe eines Flusses ist die Ergänzung um die Elementarversicherung sinnvoll.

 

Worauf muss ich vor Vertragsabschluss achten?
Vergleichen Sie Anbieter und Tarife! Bei der Bewertung des Zusatzbausteins Elementarversicherung lohnt sich zunächst ein Beitragsvergleich. Sie variieren von Versicherer zu Versicherer teils enorm, was nicht zuletzt durch die unterschiedlichen Risikoeinstufungen bedingt ist. Das gilt übrigens auch für die Höhe des Selbstbehaltes.

Schauen Sie außerdem in die Versicherungsbedingungen. Die wesentlichen Leistungen sind in der Regel zwar gleich, der Unterschied jedoch liegt im Detail: zum Beispiel was die Absicherung von Garagen oder Nebengebäuden betrifft. Was bei dem einem Versicherer automatisch im Versicherungsschutz enthalten ist, muss bei dem anderen zusätzlich versichert werden.

 

Das kann auch Wartezeiten betreffen: Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsschutz innerhalb von zwei bis sechs Monaten greift. Das sind die üblichen  Wartezeiten.

 

 

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