Reiseabbruch: Welche Versicherungspolice schützt vor Zusatzkosten?

Die bayerische Versicherung: Kann eine gebuchte Reise aus einem bestimmten Grund nicht angetreten oder muss sie vorzeitig beendet werden, muss der Reisepreis oft anteilig oder komplett bezahlt werden. Beim Reiseabbruch können noch Zusatzkosten hinzukommen. Welche Police vor solchen Kostenrisiken schützt, lesen Sie im Folgenden.

Wer eine gebuchte Reise vor Reiseantritt absagt oder während der Reise abbricht, muss unter Umständen mit hohen Stornokosten bis hin zum kompletten Reisepreis und beim Reiseabbruch mit zusätzlichen Rückreisekosten rechnen. Je nach Storno- oder Abbruchgrund gibt es jedoch Versicherungspolicen, die solche Kosten für den "verhinderten" Reisenden übernehmen.

 

Zahlreiche Gründe für einen Reiseabbruch
Es gibt zahlreiche Ursachen, warum man eine gebuchte Reise nicht antritt oder während der Reise abbricht. Häufige Gründe sind zum Beispiel eine plötzlich auftretende Krankheit oder ein Unfall des Reisenden oder eines nahestehenden Familienmitglieds wie Ehepartner oder Kind, aber auch der Tod eines nahen Angehörigen. Auch ein unerwarteter Jobverlust oder eine Beschädigung des Eigenheims infolge eines Naturereignisses wie Sturm können die Ursache für ein Reisestorno oder -abbruch sein.

Je nach Zeitpunkt, wann die Reise vom Reisenden storniert wurde, muss er bis zu 100 Prozent des Reisepreises zahlen. Wird eine bereits angetretene Reise abgebrochen, können neben dem bereits bezahlten Reisepreis, der meist – auch anteilig – nicht erstattet wird, zusätzliche Ausgaben zum Beispiel für die außerplanmäßige Rückreise per Flugzeug hinzukommen. Wer dieses Kostenrisiko abgesichert haben möchte, sollte zeitnah zur Buchung eine Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchversicherung abschließen.

 

Kostenschutz für ein Reisestorno oder -abbruch
Eine Reiserücktritts- oder auch -Storno-Police kommt je nach Vertragsvereinbarung anteilig oder komplett für die entstandenen Stornokosten auf, wenn die Reise wegen eines versicherten Grundes nicht angetreten werden konnte.

Eine Reiseabbruchversicherung erstattet je nach Vereinbarung die nicht genutzten Reiseleistungen sowie die Mehraufwendungen für die Rückreise wie Umbuchungs- und zusätzliche Fahrt- und Unterkunftskosten, wenn eine Reise wegen eines versicherten Grundes abgebrochen werden muss. Den Reiseabbruchschutz gibt es entweder als Einzelpolice oder in Kombination mit einer Reiserücktrittsversicherung.

 

Versicherbare Rücktritts- oder Abbruchgründe
Je nach Vertragsvereinbarung in der Versicherungspolice können diverse Ursachen, die zum Reisestorno oder -abbruch führen können, versichert werden. Zu den typischen versicherbaren Risiken zählen eine unerwartete schwere Krankheit, erhebliche Unfallverletzungen, eine Impfunverträglichkeit oder das Ableben des Reisenden oder eines nahestehenden Familienmitglieds.

Weitere versicherbare Gründe für einen Reiserücktritt oder -abbruch sind ein erheblicher Schaden an oder in der Wohnung oder des Hauses des Reisenden durch Einbruch-Diebstahl, Brand, Sturm oder eine andere Naturkatastrophe.

Manche Policen bieten auch Versicherungsschutz, wenn die Reise aufgrund einer Urlaubssperre durch den Arbeitgeber, einer betriebsbedingten Kündigung oder eines bei der Reisebuchung noch nicht vorhersehbaren Arbeitsplatzwechsels storniert werden muss. Selbst wenn eine Versicherte nach der Reisebuchung oder nach Reiseantritt feststellt, dass sie schwanger ist und deshalb die Reise nicht antreten oder durchführen kann, bieten einige Policen bei Reisestorno oder -abbruch einen Kostenschutz.

 

Einzel- oder Jahrespolice
Die Reiserücktritts- und/oder die Reiseabbruchversicherung gibt es entweder als Einmalversicherung für eine bestimmte Reise oder als Dauervertrag für alle während der Dauer des Versicherungsschutzes gebuchten Reisen.

Für alle, die öfter verreisen, empfiehlt sich eine Ganzjahres-Police. Damit sind alle vom Versicherungskunden gebuchten Reisen, sofern die einzelne Reise je nach Vertragsvereinbarung einen bestimmten maximalen Reisepreis und/oder Reisedauer nicht übersteigt, automatisch versichert, ohne dass man sich vor jedem Urlaub darum kümmern muss.

Es gibt auch Familienpolicen, bei denen alle Reisen, die der Versicherungskunde oder sein Familienangehöriger bucht, versichert sind. Bei teuren und hinsichtlich eines Reiseabbruchschutzes auch sehr langen Reisen empfiehlt sich eine Einzelpolice, die genau auf die Reise abgestimmt ist.

Damit ein Versicherungsschutz möglich ist
Wichtig ist, dass man eine Reiserücktritts- und/oder Abbruchversicherung zeitnah zur Reisebuchung abschließt – sofern nicht bereits eine Jahrespolice besteht.

Denn ein Versicherungsschutz wird oftmals nur gewährt, wenn zwischen dem Versicherungsabschluss und dem Reisebeginn maximal ein in den Versicherungsbedingungen genannter Zeitraum (Abschlussfrist), beispielsweise 21 oder 30 Tage, nicht überschritten wird.

Aber auch Kurzentschlossene, die eine Reise erst kurz vor Reiseantritt buchen, und deswegen die Abschlussfrist nicht einhalten können, müssen nicht auf einen Kostenschutz verzichten. Bei einigen Versicherern ist es bei kurzfristig gebuchten Reisen möglich, die Reiserücktritts- und/oder Abbruchpolice zeitnah zur Reisebuchung – je nach Versicherer zum Beispiel am gleichen Tag oder maximal am Folgetag – abzuschließen, damit ein entsprechender Versicherungsschutz gewährt wird.

 

 

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