FX PREMIUM Group Ltd: BaFin untersagt unerlaubt betriebene Geschäfte und ordnet Abwicklung an

BaFin: Am 16. Mai 2019 hat die BaFin der FX PREMIUM Group Ltd das unerlaubt betriebene Kredit- und Depotgeschäft sowie die ebenfalls unerlaubt erbrachte Finanzportfolioverwaltung untersagt und die Abwicklung dieser Geschäfte angeordnet.

Die FX PREMIUM Group Ltd ist Betreiberin der Webseite www.fx-premium.com und investiert in diesem Zusammenhang für Anleger in Aktien, Devisen und Kryptowährungen. Als Nebendienstleistungen werden das Kreditgeschäft und das Depotgeschäft angeboten.

Damit betreibt die FX PREMIUM Group Ltd das Kreditgeschäft sowie das Depotgeschäft und erbringt die Finanzportfolioverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet zudem, von der BaFin beaufsichtigt zu sein. Dies trifft nicht zu.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

 

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