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Austritt der biw AG aus dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Die biw Bank für Investments und Wertpapiere AG hat zum 31.12.2015 ihre Mitgliedschaft im Bundesverband deutscher Banken e.V. gekündigt. Unter Berücksichtigung der einmonatigen Übergangsbestimmungen ab Veröffentlichung des Austritts im Bundesanzeiger gilt die erhöhte Sicherungsgrenze bis zum 11.02.2016.

Hintergrund der Entscheidung zum Austritt

Die biw AG und ihre Vertragspartner betreiben seit jeher Geschäftsmodelle, die nicht auf hohe Kundeneinlagen ausgerichtet sind. Dies führt dazu, dass sich durch den Austritt für nur etwa 0,5% unserer Kunden faktisch etwas ändert. Hinzu kommt, dass das Hauptgeschäftsfeld Online-Brokerage insofern nicht betroffen ist, als Wertpapiere ohnehin nur verwahrt werden und somit jederzeit im Eigentum des Kunden bleiben. Für diese Wertpapiere greift keine Einlagensicherung, sondern es existieren gesetzliche Aussonderungsrechte, die Kunden jederzeit die Verfügung über ihr Eigentum ermöglichen. Daran ändert der Austritt aus dem Einlagensicherungsfonds (ESF) nichts.

Die biw AG war seit ihrer Gründung im Jahr 2005 Mitglied des Einlagensicherungsfonds. Jedoch war die Teilnahme am ESF für die biw AG mit erheblichen jährlichen Kosten verbunden. Darüber hinaus werden die Einlagen, die wir auf Grundlage einer Auflage des ESF bei der Europäischen Zentralbank zu hinterlegen haben, aktuell mit einem Negativzins von 30 Basispunkten (oder 0,3%) belegt, was weitere hohe Kosten verursachte. Insgesamt belasteten diese Kosten die biw AG zuletzt in Höhe von ca. 2 Mio. Euro. Kosteneinsparungen können somit, in Abhängigkeit des Geschäftsmodells, auch an unsere Kunden weitergegeben werden.

Zudem sind (Geld-)Einlagen auch im Falle des Austritts aus dem ESF nach wie vor durch die gesetzliche Einlagensicherung bis zu einer Höhe von 100.000 Euro abgesichert, so wie es in Europa Standard ist.

Durch die bei der biw AG zum Jahresende durchgeführte Kapitalerhöhung um 15 Mio. Euro auf rund 35 Mio. Euro erfährt die Bank biw AG zudem aus eigener Kraft eine substanzielle Stärkung ihrer Geschäftsposition. Weitere Kapitalerhöhungen sind für die Zukunft geplant, um sowohl die Bonität als auch die Wettbewerbsposition – auch im Hinblick auf die geplante europaweite Expansion – weiter zu stärken. Im Folgenden haben wir kurze Erläuterungen für Sie zusammengestellt.

Sind Kundeneinlagen bei der biw AG weiterhin sicher?
Einlagen von Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bei der biw AG sind weiterhin bis zu einer Höhe von 100.000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) gesichert. Für Einlagen bis zu dieser Höhe ändert sich nichts. Die weitaus meisten Kunden der biw AG und ihrer Partner sind von der Entscheidung, den Einlagensicherungsfonds zu verlassen nicht betroffen, weil ihre Einlagen unterhalb dieser Grenze liegen.

Sind Wertpapiere bei der biw AG weiterhin sicher?
Wertpapiere von Privatpersonen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften sind ebenfalls nicht betroffen. Der Austritt der biw AG aus dem Einlagensicherungsfonds hat keinen Einfluss auf die Sicherheit der Wertpapiere. Wertpapiere (auch Investmentfondsanteile) sind keine Einlagen. Sie stehen vielmehr im Eigentum des Kunden und werden für diesen von der Bank nur verwahrt. Bestände in Wertpapierdepots können daher auch im Insolvenzfall auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der betroffenen Bank gegen den Kunden (Kreditsicherheit) dienen. Ein besonderer Schutz ist deshalb nicht erforderlich.

 

 

Anmerkung der Redaktion: Die Broker flatex und ViTrade wickeln ihre Transaktionen über die biw AG ab

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