DSGV: Anlageberatung auf Provisionsbasis sichert breiten Zugang zur Vermögensbildung?

DSGV: Als "bewährte und beliebte Beratungsform, die einen breiten Zugang zur Vermögensbildung sichert" bezeichnete der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die Provisionsberatung in Deutschland. Der DSGV widerspricht damit der Forderung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Wertpapierberatung in Deutschland nach dem britisch-angelsächsischen Modell der Honorarberatung auszurichten.

Qualifizierte Beratung gewünscht

Eine deutliche Mehrheit der Kunden in Deutschland schätzt die Möglichkeit, eine qualifizierte Anlageberatung ohne gesonderte Vergütung in Anspruch zu nehmen. Denn Honorarberatung ist kostspielig. Die Stundensätze im deutschen Markt für Wertpapierberatung auf Honorarbasis liegen regelmäßig im dreistelligen Euro-Bereich. Hinzu kommen Transaktionskosten und Mehrwertsteuer. Anbieter in diesem Marktsegment bieten häufig erst eine Honorarberatung für Kunden ab einer Anlagesumme von 50.000 Euro. Honorarberatung geht somit an den Bedürfnissen der allermeisten Menschen in Deutschland vorbei und ist im Wesentlichen eine Dienstleistung für vermögende Individualkunden.

Die Kunden der Sparkassen in Deutschland zählen mehrheitlich nicht zu dieser Kategorie: Vier von fünf Sparkassenkunden liegen mit ihrem Depotvolumen deutlich unter 50.000 Euro. Die durchschnittliche Größe eines Depots eines "normalen" Privatkunden der Sparkasse liegt bei rund 10.000 Euro. Die Sparerinnen und Sparer in Deutschland würden durch ein verpflichtendes Honorarmodell mehrheitlich aus der Wertpapierberatung ausgegrenzt und in Fragen des Vermögensaufbaus alleine gelassen.

 

Große Erfolge in Großbritannien

Das belegt auch eine Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte aus dem Jahr 2014 zu den Auswirkungen des britisch-angelsächsischen Modells der Honorarberatung auf den Beratungsmarkt im Vereinigten Königreich. So haben die dortigen Großbanken ihr Engagement im Retail-Markt seit Einführung des Provisionsverbots zum Teil komplett eingestellt. Infolgedessen ist der Anteil von Kleinanlegern und Retailkunden an Beratungs-dienstleistungen signifikant zurückgegangen (sog. Advice Gap). Hingegen nehmen seitdem vor allem wohlhabendere Schichten mit einem Jahreseinkommen von mindestens 70.000 Pfund Honorar-beratungsdienstleistungen in Anspruch.

„Die Provisionsberatung ermöglicht breiten Kundengruppen Zugang zu qualitativ hochwertiger und persönlicher Beratung in der Fläche – nicht nur in Ballungszentren, sondern auch an weniger ‚lukrativen‘ Standorten. Deswegen sollten die Rahmenbedingungen dafür erhalten und weiter verbessert werden“, so Dr. Henning Bergmann, Leiter Kapitalmarktrecht beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV). „Europäische Regelungen sollten die Stärken der verschiedenen nationalen Märkte berücksichtigen."

Frühere repräsentative Umfragen ergaben, dass die Mehrheit der Bundesbürger (82 Prozent) eine Honorarberatung als unsozial ablehnen. Das ergab eine repräsentative Umfrage, die das Wirtschafts- und Finanzmarktforschungsinstitut icon im Auftrag des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) im Jahr 2011 durchgeführt hat. Im „Vermögensbarometer 2011“ halten 82 Prozent der deutschen Verbraucher einen Honorarzwang auf Anlageberatung weder für sinnvoll noch für sozial gerecht.

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