Wenn der Baum aufs Haus fällt: Was zahlt die Versicherung?
ARAG Versicherung: Immer öfter hinterlassen Naturgewalten Schäden. Die Folgen wie abgedeckte Dächer, verbeulte Autos oder Flurschäden sind zum Teil beträchtlich. Gut, wenn man versichert ist. Der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was zahlt eine Wohngebäudeversicherung?
Jeder Hauseigentümer sollte eine solche Versicherung haben. Die Gebäudeversicherung für Eigentumswohnungen wird in der Regel von der Hausverwaltung abgeschlossen. Die heute übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab.
Sie schließt ebenfalls Feuer-, Leitungswasser- und Hagelschäden mit ein. Auch Folgeschäden sind meist mitversichert – wenn beispielsweise durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.
Die Versicherung übernimmt die Kosten, die der Eigentümer braucht, um das Haus nach einem Sturm wieder instandzusetzen.
Zahlt die Versicherung jeden durch Wind und Sturm entstandenen Schaden?
Nein, nur so genannte Sturmschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Allerdings spricht man bei einem Unwetter erst dann von einem Sturm, wenn mehr als acht Windstärken herrschen, bzw. der Wind eine Geschwindigkeit von über 61 km/h erreicht.
Wer zahlt, wenn ein gesunder Baum ein Nachbarhaus beschädigt?
Wenn der Schaden durch einen versicherten Sturm verursacht wurde, leistet in aller Regel die Wohngebäudeversicherung des geschädigten Nachbarn (alle Kosten: Reparatur, Abtransport etc.). Diese nimmt dann je nach Fallkonstellation den Schadenverursacher in Regress.
Wie ist die Lage, wenn ein vorgeschädigter Baum ein Gebäude beschädigt?
Wenn kein versicherter Sturm und/oder eine massive Vorschädigung des Baumes vorlag, kann der Geschädigte sich direkt an den Nachbarn als Schadenverursacher wenden.
Auch hier greift entweder dessen Haftpflichtversicherung – dies kann beispielsweise die private Haftpflichtversicherung oder eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sein. Falls der Verursacher keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, haftet er sowieso mit seinem Privatvermögen.
Oder ein vorgeschädigter Baum bei leichtem Sturm aufs Eigenheim fällt?
Wenn ein versicherter Sturm die Schadenursache war, zahlt die eigene Gebäudeversicherung den Schaden. Ein „sturmloses“ Umstürzen eines krankhaften Baums geht zulasten des Hauseigentümers.
Tipp der Redaktion: Wer zahlt bei Sturmschäden?
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