Einlagensicherung bei Banken: Was gilt bei Gemeinschaftskonten?

Credit Europe Bank: Die Turbulenzen der Finanzkrise im Jahr 2008 brachten viele Banken ins Wanken. Nicht nur deutsche Anleger hatte große Ängste um ihre Ersparnisse. Die Politik reagierte und erließ eine Richtlinie, wonach bei jeder Bank mit Sitz in der EU pro Anleger 100.000 Euro an Spareinlagen gesetzlich garantiert sind.

Zu den begünstigten Spareinlagen gehören zum Beispiel Guthaben auf Girokonten und Tagesgeldkonten, aber auch Festgelder, Sparbriefe und Guthaben auf Fremdwährungskonten, die auf Euro lauten. Wertpapiere zählen nur in geringem Umfang dazu.

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Einlagensicherung pro Person oder Konto?
Vor allem Familien und Paare mit gemeinsamen Konten fragen sich: Wie ist die Einlagensicherung eigentlich ausgestaltet? Gilt der gesetzliche Einlagenschutz pro Konto oder pro Bankkunde und wie verhält es sich bei Gemeinschaftskonten?

Grundsätzlich gilt: Die Einlagensicherung greift pro Anleger und Bank, nicht aber pro Konto. Das bedeutet: Wer mehrere Konten bei der gleichen Bank besitzt, kann nicht doppelt oder dreifach die Einlagensicherung für sich beanspruchen. Die Garantiesumme von 100.000 Euro gilt für alle Konten zusammen.

Einlagensicherung greift pro Bank
Anders sieht die Sache aus, wenn Sie Konten bei verschiedenen Banken betreiben oder Geld bei mehreren Instituten angelegt haben. Hier können Singles wie Paare den Garantiespielraum mehrfach nutzen. Denn jede Bank muss pro Kunde 100.000 Euro an Kapitaleinlagen absichern. Wer sicher gehen will, kann also größere Geldvermögen auf mehrere Banken verteilen und damit den Schutzumfang mehrfach beanspruchen.

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Gemeinschaftskonto genießt doppelten Schutz
Doppelten Schutz genießen Paare mit Gemeinschaftskonten. Da jedem Bankkunden 100.000 Euro pro Bank zustehen, verdoppelt sich der Schutzumfang bei Paaren auf 200.000 Euro je Bank.

Ehepartner müssen also weder getrennte Konten eröffnen noch Kapital auf unterschiedliche Geldhäuser verteilen, um die maximale Einlagensicherung von 200.000 Euro bei einer Bank in Anspruch nehmen zu können. Lediglich bei Vermögen über 200.000 Euro, kann eine Aufteilung auf mehrere Banken sinnvoll sein.

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