Abgeltungssteuer: Wie werden Zinsen von Auslandsbanken versteuert?

Credit Europe Bank: Auslandsbank ist nicht gleich Auslandsbank. Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Besteuerung. Geldhäuser mit einer Adresse oder Niederlassung in Deutschland erheben genau wie deutsche Banken 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer und führen die Abgaben automatisch ans Finanzamt ab. Dies ist auch bei der Credit Europe Bank der Fall.

Sparer besitzen allerdings eine Hintertür, um Zinsen vor dem Zugriff des Finanzamts zu schützen: den Freistellungsauftrag. Er ermöglicht, bis zu 801 Euro jährlich an Kapitaleinkünften steuerfrei zu stellen. Der sogenannte Sparerpauschbetrag gilt pro Sparer.

Verheiratete und Eltern mit Kindern können somit für jede sparende Person Zinsen und Fondserträge in gleicher Höhe freistellen. Den dazu notwendigen Freistellungsauftrag stellen Banken im Internet bereit.

Nicht jede Bank ermöglicht Freistellungsaufträge
Anders sieht die Sache bei Banken aus, die keine Niederlassung in Deutschland haben. Sie unterliegen nicht den deutschen Steuerauflagen und ermöglichen auch keine Freistellungsaufträge. Anleger erhalten die Zinsen in der Regel komplett ausgezahlt und müssen sich selbst um die Besteuerung kümmern.

Ausländische Zinsen dem Finanzamt melden
Die meisten Auslandsbanken versenden jeweils zu Beginn des Jahres eine Aufstellung über ausgezahlte Zinserträge des Vorjahres an ihre Kunden. Sparer haben dann bis Ende Mai Zeit, ihre Steuererklärung zu vervollständigen und diese beim Finanzamt einzureichen.

Die erhaltenen Zinsen trägt man in Zeile 15 der Anlage Kapitalerträge (KAP) ein. Gab es Zinszahlungen von mehreren ausländischen Banken, fließen diese als Gesamtsumme ein.

Aber Vorsicht: Schummeln lohnt sich nicht, da die Auslandsbank die Zinserträge dem deutschen Fiskus meldet!

[the_ad_placement id=”news-ads-in-content”]Gezahlte Zinsen verrechnen lassen
Erhalten Sie Zinsen von einer Auslandsbank, heißt das nicht, dass der gesamte Ertrag besteuert wird. Da jeder Sparer in Deutschland einen Zinsfreibetrag von 801 Euro genießt, erhebt das Finanzamt nur Steuern auf überzählige Kapitaleinkünfte.

Dies gilt sowohl für ausländische wie inländische Kapitalerträge. Außerdem können Sie im Ausland einbehaltene Steuern auf Kapitalerträge mit der deutschen Einkommensteuer verrechnen lassen.

Dies ist zum Beispiel für in Österreich erzielte Zinseinkünfte möglich. Denn bis Ende 2016 erhob unser Nachbarland eine 35-prozentige EU-Zinssteuer auf alle Erträge. Der Steuerabzug war obligatorisch. Um Doppelbesteuerung zu vermeiden, wird die österreichische Steuerschuld mit der deutschen Abgeltungssteuer verrechnet.

Unter die Abgeltungssteuergrenze von 25 Prozent fällt die Abgabenlast aber nicht. Seit 2017 hat Österreich das Steuerverfahren umgestellt und erhebt jetzt genau wie Deutschland eine 25-prozentige ausländische Quellensteuer.

Von dieser kann man sich mittels einer sogenannten Ansässigkeitsbescheinigung befreien lassen. Diese erhalten Sie entweder von der Bank oder beim Bundeszentralamt für Steuern.

Tipp für Sparer mit geringem Steuersatz
Nicht in jedem Fall fordert das deutsche Finanzamt Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent. Anleger mit niedrigem Einkommen und einem Grenzsteuersatz von weniger als 25 Prozent zahlen eine geringe Kapitalertragsteuer. Der Steuersatz richtet sich dann nach dem individuellen Steuersatz des Anlegers.

Mittels der sogenannten Günstigerprüfung berechnen die Finanzämter automatisch, ob man mit dem Individualtarif oder mit der Abgeltungsteuer besser fährt. Zuviel gezahlte Abgeltungsteuer gibt es dann zurück. Dazu müssen Sie Ihre Kapitalerträge aber in jedem Fall beim Fiskus abrechnen.

 

Tipp der Redaktion: (Abschaffung der) Abgeltungssteuer – sinnvoll oder sinnfrei?

 

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