Gesetzgeber geht gegen Kreditkarten-Zuschläge vor

Mehr Sicherheit und weniger Kosten für Verbraucher beim Online-Bezahlen oder Einkaufen an der Ladenkasse per Kreditkarte: Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett heute verabschiedet hat. Ab 2018 sollen Händler keine gesonderten Entgelte für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften mehr verlangen dürfen. Damit setzt die Bundesregierung die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) um. Zugleich soll der Schutz von Verbrauchern bei Internetkäufen per Kreditkarte oder beim Online-Banking erhöht werden.

So müssen sich Kunden mit künftig mindestens zwei Authentifizierungs-Merkmalen ausweisen, etwa mit einer Karte und einer Transaktionsnummer (TAN). Eine solche starke Authentifizierung müssten Zahlungsdienstleister für risikoreiche Zahlungen verlangen. Justizminister Heiko Maas erklärte, “die oft ärgerlichen Gebühren der Händler für Zahlungen mit der Kreditkarte, SEPA-Überweisungen und Lastschriften fallen in den meisten Fällen weg”. Die Gesetzespläne sehen auch vor, den Zahlungsverkehr in der EU weiter für Nicht-Banken zu öffnen. So sollen Banken und Sparkassen regulierten Dienstleistern Zugang zu den Kontodaten ihrer Kunden gewähren. Die Kreditwirtschaft verwies in diesem Zusammenhang auf den Aufwand unter anderem durch die Drittanbietern kostenlos einzurichtenden Bankenschnittstellen. Es böten sich aber auch neue Marktchancen für die Institute.

 

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