Jetzt KFZ-Versicherung wechseln?

Finanznachrichten: Im Herbst steht für viele Autofahrer die Überprüfung der KFZ-Versicheurng an. Denn der Wechsel einer Kfz-Versicherung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

Wann sollte man die KFZ-Versicherung wechseln?

  • Bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung
  • Wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen zu ähnlichen oder geringeren Kosten bietet
  • Bei schlechter Erfahrung mit der aktuellen Versicherung, z.B. bei der Schadensabwicklung
  • Lebensveränderungen, die eine Neubewertung der Versicherungsbedürfnisse erfordern (z.B. Umzug, neues Auto)

 

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Wer sollte überhaupt wechseln:

Grundsätzlich kann jeder Fahrzeughalter von einem Wechsel profitieren, vorausgesetzt, die neue Police bietet ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis oder ist besser auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnitten.

 

 

Normale Kosten einer KFZ-Versicherung:

Die Kosten variieren stark je nach Fahrzeugtyp, Alter und Erfahrung des Fahrers, Region und gewähltem Versicherungsumfang.

Für eine Haftpflichtversicherung können die Kosten beispielsweise zwischen 200 und 600 Euro pro Jahr liegen, während Vollkasko-Versicherungen deutlich teurer sein können.

Man kann also durchaus ein paar Euro sparen 😊

 

Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung

Die Frist für den Wechsel der Kfz-Versicherung endet in Deutschland in der Regel am 30. November eines jeden Jahres. Wenn Sie Ihre bestehende Versicherung zu diesem Stichtag kündigen, können Sie zum 1. Januar des Folgejahres eine neue Versicherung abschließen. Es gibt allerdings Ausnahmen:

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung:

Erhöht Ihre Versicherung den Beitrag, ohne den Leistungsumfang zu verändern, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gilt in der Regel einen Monat ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie über die Erhöhung informiert wurden.

Sonderkündigungsrecht bei Schadensfall:

Nach einem Schadensfall haben beide Parteien – sowohl der Versicherer als auch der Versicherte – ein Sonderkündigungsrecht, meistens innerhalb eines Monats nach Schadensregulierung.

Es ist wichtig, die Kündigung schriftlich und fristgerecht einzureichen und eine Bestätigung der Kündigung vom alten Versicherer einzuholen.

 

 

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Worauf sollte man beim Wechsel achten:

  1. Kündigungsfristen: Meistens muss die Kündigung der alten Versicherung bis zum 30. November erfolgen, um zum 1. Januar des Folgejahres wechseln zu können.
  2. Deckungssumme und Leistungsumfang der neuen Versicherung sollten mindestens genauso gut wie bei der alten sein.
  3. Selbstbeteiligung: Ein Vergleich der Selbstbeteiligung bei der alten und der neuen Versicherung ist sinnvoll.
    Bonus-Malus-System: Informationen einholen, ob und wie der Schadensfreiheitsrabatt übertragen wird.
  4. Zusatzleistungen: Manche Anbieter bieten Extras wie einen kostenlosen Mietwagen im Schadensfall.

 

 

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