Neues Beratungsprotokoll kommt bei Privatanlegern gut an

  • Über drei Viertel der Privatanleger halten Beratungsdokumentation für sinnvoll
  • Elf Prozent haben schon Beratungsgespräch mit Protokoll durchgeführt

Das seit Jahresanfang vorgeschriebene Beratungsprotokoll bei Beratungsgesprächen in Banken stößt bei Privatanlegern auf Zustimmung. Rund drei Viertel halten die neue Vorschrift für sinnvoll. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Privatanlegern, die TNS Infratest im Auftrag der DZ BANK Anfang Februar durchgeführt hat. Danach hatte jeder zehnte Anleger bereits ein Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll geführt. Die Resonanz darauf fiel positiv aus.

Der Kenntnisstand der Privatanleger über das Thema Beratungsdokumentation ist bereits wenige Wochen nach dem Start relativ hoch. Im Rahmen der Umfrage erklärte jeder dritte Anleger, sich sogar sehr gut mit dem Thema auszukennen. 45 Prozent sagten, sie hätten schon davon gehört, würden jedoch keine Details kennen. Lediglich ein knappes Viertel der Privatanleger gab dagegen an, bisher noch nicht von der Bestimmung gehört zu haben.

Nur 3 Prozent mit neuem protokollpflichtigen Beratungsgespräch unzufrieden

128 der befragten Anleger – oder 11 Prozent – sagten, sie hätten inzwischen ein Beratungsgespräch mit Protokoll durchgeführt. Über 75 Prozent zeigten sich mit dem Beratungsgespräch inklusive Protokoll zufrieden. Lediglich 4 Befragte gaben an, nicht zufrieden gewesen zu sein. Dies entspricht einem Anteil von lediglich 3 Prozent

Während im Vorfeld der Einführung in der Branche viel über die Sinnhaftigkeit der Protokollpflicht diskutiert worden war, ergeben die Antworten der Betroffenen in dieser Frage ein eindeutiges Bild. So beurteilen rund drei Viertel aller Befragten die neue Beratungsdokumentation als sinnvoll – jeder zweite ausdrücklich als sehr sinnvoll. Nur 13 Prozent stehen der neuen Regelung ablehnend gegenüber. Jedoch verringert sich die Zustimmungsquote leicht, sobald nur diejenigen Anleger betrachtet werden, die bereits ein protokollpflichtiges Beratungsgespräch geführt haben. In dieser Gruppe halten nur noch 67 Prozent die Einführung des Beratungsprotokolls für sinnvoll.

Für die meisten Anleger hat das Beratungsprotokoll vor allem eine Absicherungsfunktion. Auch der Aspekt der rechtlichen Grundlage spielt eine entscheidende Rolle. Viele Anleger versprechen sich davon auch eine höhere Transparenz. Die Erwartung, das Beratungsprotokoll habe einen positiven Einfluss auf die Qualität der Beratung insgesamt, teilt nur jeder zweite Anleger (56 Prozent). Auch dieser Zustimmungswert verringert sich, sobald nur die Anlegergruppe betrachtet wird, die ein solches Gespräch bereits geführt hat. In dieser Gruppe sind nur noch 46 Prozent der Meinung, die Protokollpflicht verbessere die Beratung.

Verhältnis zwischen Bankberater und Kunde intakt

Auch die immer wieder diskutierte Frage, ob die Anleger durch das Protokoll in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt werden, sehen die Betroffenen selbst unkritisch. Nur 8 Prozent von ihnen bestätigten diese Auffassung, 89 Prozent sehen ihren Handlungsspielraum dagegen nicht beeinträchtigt.

Deutlich mehr kritische Stimmen gibt es bei den Antworten auf die Frage, ob die Kunden aufgrund des Beratungsprotokolls zu viele persönliche Informationen offen legen müssen. Diese Auffassung vertritt immerhin jeder dritte Anleger. Zwei Drittel halten die Menge an Informationen allerdings für angemessen. Die Zustimmungsquote ist zudem bei denjenigen größer, die bereits ein neues Beratungsgespräch mit Protokoll geführt haben. Hier erklärten immerhin 75 Prozent, dass das Maß an persönlichen Informationen angemessen sei.

“Die Ergebnisse zeigen zweierlei: zum einen eine hohe Grundzufriedenheit der Kunden mit der Beratung im Wertpapiergeschäft, und zum anderen, dass die Protokollpflicht dem Bedürfnis der Kunden nach Transparenz entgegenkommt”, sagt Peter Schirmbeck, Leiter Privatkundengeschäft der DZ BANK. Der genossenschaftliche FinanzVerbund setze das Beratungsprotokoll seit Jahresanfang im Sinne der Kunden erfolgreich ein. In Zukunft werde es wichtig sein, die richtige Balance zwischen Beratungsbürokratie und den berechtigten Anforderungen der Kunden und der Banken zu finden, so Schirmbeck.

16 Prozent der Anleger sehen sich als reine Selbstentscheider

Die Befragung ergab ferner, dass rund zwei Drittel aller Befragten ihre Geldanlageentscheidung mit wesentlicher Unterstützung durch ihren Berater treffen. 16 Prozent der Anleger sagen, sie treffen ihre Geldanlageentscheidung völlig allein. Weitere 19 Prozent geben an, ihren Geldanlageberater in geringem Maße einzubeziehen.

Die Daten wurden in der Zeit vom 1. bis zum 6. Februar 2010 im Rahmen einer telefonischen Umfrage von TNS Infratest erhoben. Die Stichprobe von 1.131 ist repräsentativ für anlage-affine Personen in der deutschen Bevölkerung ab 18 Jahren.

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