IG GmbH ist kein nach § 10 ZAG zugelassenes Institut

BaFin: Die BaFin stellt gemäß § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die IG GmbH keine Erlaubnis nach § 10 ZAG zum Betreiben von Zahlungsdiensten in Deutschland besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.

Die IG GmbH bietet an, gegen die Zahlung von Gebühren sichergestellte Gelder von Anlegerkonten bei der Firma X-Markets auszuzahlen. In diesem Zusammenhang behauptet die IG GmbH unter der Nummer 148759 bei der BaFin registriert zu sein.

Diese Nummer wird jedoch missbräuchlich angegeben, um eine Beaufsichtigung bzw. Erlaubnis der BaFin vorzutäuschen.

Unter der betreffenden Nummer ist tatsächlich die IG Europe GmbH registriert.

Hier geht es zu IG Europe. Dort finden Sie auch die aktuellen BaFin Informationen zu IG Europe.

 

Hinweis: Schon 2018 gab es Probleme mit einer Firma namens XMarkets, wie seinerzeit der Rechtsanwalt Alexander Engelhard von der Kanzlei EBP Rechtsanwälte berichtete.

 

 

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